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Gunfinder Magazin

Jugendjagdschein: Regeln und Ausnahmen

Jugendjagdschein: Regeln und Ausnahmen

Mit 16 oder 17 darf ich mit Jugendjagdschein jagen – aber nur mit geeigneter Begleitung und nicht bei Gesellschaftsjagden. Vor jeder Jagd prüfe ich deshalb meine Dokumente, die Jagderlaubnis und die Regeln für Waffen und Munition.

Darauf kommt es an:

  • Antrag: Ich brauche eine bestandene Jägerprüfung, die Zustimmung meiner gesetzlichen Vertreter, Jagdhaftpflicht und die weiteren geforderten Nachweise.
  • Begleitung: Mich begleitet ein jagdlich erfahrener Erziehungsberechtigter oder eine von ihm schriftlich beauftragte, jagdlich erfahrene Person.
  • Jagdart: Begleitete Einzeljagd ist erlaubt. Drück- und Treibjagden als Gesellschaftsjagden bleiben tabu.
  • Waffen: Die erlaubte vorübergehende Nutzung unter Aufsicht ist keine allgemeine Kauf- oder Besitzerlaubnis. Auch ein Inserat auf Gunfinder ändert daran nichts.
  • Vor Ort und mit 18: Landesregeln und Behördenvorgaben kläre ich vorab. Ab meinem 18. Geburtstag brauche ich einen regulären Jagdschein; Waffenbesitz und Aufbewahrung prüfe ich getrennt.

<u>Mein Jugendjagdschein allein reicht also nicht.</u> Bei offenen Jagdfragen frage ich die Jagdbehörde, bei Waffenfragen die Waffenbehörde.

Jugendjagdschein: 5 Checks vor jeder Jagd

Jugendjagdschein: 5 Checks vor jeder Jagd

Begleitpflicht und Verbot der Gesellschaftsjagd

Mit dem Jugendjagdschein darfst Du nicht allein jagen. Du brauchst eine geeignete Begleitung und musst beachten, welche Jagdart erlaubt ist.

Nach § 16 Abs. 2 BJagdG darfst Du nur mit einem jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten jagen. Alternativ kann Dich eine jagdlich erfahrene Aufsichtsperson begleiten, die Dein Erziehungsberechtigter schriftlich beauftragt hat. Eine Jagderlaubnis des Revierinhabers ersetzt diese Begleitung nicht. [4][5]

Eine Gesellschaftsjagd ist eine organisierte Jagd mit mehreren Jägern und festem Ablauf. Nach § 16 Abs. 3 BJagdG darfst Du daran auch mit Begleitung nicht teilnehmen. [4][6]

Beispiele sind Drück- oder Treibjagden. [6][7]

Dass mehrere Personen im Revier sind, macht eine Jagd noch nicht zur Gesellschaftsjagd. Entscheidend sind der Ablauf und das Landesrecht. Kläre deshalb vorab mit dem Veranstalter und der Jagdbehörde, ob Dein Mitwirken als Teilnahme zählt. [4][7][9]

Einzeljagd mit Begleitung

Deine Begleitperson muss Dich ständig beaufsichtigen und sofort eingreifen können. Eine bundesweit feste Metergrenze gibt es nicht. Ein getrennter Stand ist nur erlaubt, wenn die Aufsicht tatsächlich gewährleistet bleibt. Verlässt Dich Deine Begleitperson oder kann sie Dich nicht mehr beaufsichtigen, musst Du die Jagdausübung beenden. [4][9]

Diese Regeln gelten für die einzelnen Situationen:

Situation Regel mit Jugendjagdschein
Einzeljagd mit Erziehungsberechtigtem Zulässig, wenn die Begleitperson jagdlich erfahren ist und alle weiteren Erlaubnisse vorliegen. [4]
Einzeljagd mit anderer Aufsichtsperson Zulässig, wenn die Aufsichtsperson jagdlich erfahren und vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt ist. Alle weiteren Erlaubnisse müssen ebenfalls vorliegen. [4][10]
Eigenständiger Ansitz oder Pirsch Ohne geeignete Begleitung nicht zulässig. [4][11]
Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd Verboten, auch mit Elternteil oder beauftragter Aufsichtsperson. [4][6]
Aufgaben der Begleitperson Muss Dich ständig beaufsichtigen und bei Verstößen sofort eingreifen. [4][9]

Eine Aufsichtsperson schriftlich beauftragen

Lass die Beauftragung ausdrücklich für die jagdliche Begleitung ausstellen und führe sie mit. Sie sollte Deinen Namen und Dein Geburtsdatum, die Namen und Anschriften der Beteiligten sowie Zeitraum und Revier enthalten. Dazu gehören auch Datum und Unterschrift. Eine bundesweit vorgeschriebene Vorlage gibt es nicht. Eine allgemeine elterliche Zustimmung reicht nicht aus. [4][5][8]

Frag vor Deiner ersten Jagd bei der zuständigen Jagdbehörde nach, welche Nachweise sie für die jagdliche Erfahrung akzeptiert. [4][7][8]

Als Nachweise kommen etwa ein gültiger Jagdschein und Belege regelmäßiger Jagdpraxis infrage. [7][8]

§ 16 BJagdG schreibt keine feste Zahl an Erfahrungsjahren vor. Bei gemeinsamem oder unklarem Sorgerecht solltest Du außerdem klären, wer die Beauftragung unterschreiben muss. [4][7][8]

Für Waffen und Munition gelten zusätzlich die waffenrechtlichen Vorgaben.

Jagderlaubnis und Regeln für die Ausrüstung

Neben der Begleitung brauchst Du eine Jagderlaubnis. Außerdem musst Du die Regeln für Waffen, Munition und Transport beachten.

Die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erhältst Du meist vom Pächter oder Eigenjagdbesitzer. Ein schriftlicher Begehungsschein kann auf bestimmte Zeiten, Wildarten oder Altersklassen beschränkt sein. Prüfe deshalb vorab die Jagdzeiten, Revierregeln und erlaubten Jagdarten. Der Jugendjagdschein allein reicht nicht aus. [1]

Vorübergehende Waffen- und Munitionsnutzung nach § 13 WaffG

Mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten darfst Du unter Aufsicht Jagdwaffen und die passende Munition vorübergehend für die Jagd und das Schießtraining nutzen. Das erlaubt Dir aber nicht, Waffen und Munition allgemein zu kaufen oder dauerhaft zu besitzen. [2]

Dokumente, Waffentransport und Aufbewahrung

Nimm Deinen gültigen Jugendjagdschein, einen amtlichen Identitätsnachweis und die schriftliche Jagderlaubnis (Begehungsschein) mit. Ist eine Aufsichtsperson eingesetzt, brauchst Du auch deren schriftliche Beauftragung. Für die vorübergehende Nutzung ist eine eigene Waffenbesitzkarte nicht automatisch erforderlich. [1][2]

Beim Transport zur Jagd und zurück darf die Waffe nicht schussbereit sein. Für die dauerhafte Aufbewahrung brauchst Du einen geeigneten Waffenschrank. [1][2]

Angebote auf Gunfinder prüfen

Auf Gunfinder kannst Du nach Jagdwaffen, Munition, Optik, Kleidung und Zubehör suchen. Prüfe vor dem Kauf oder der Übernahme, ob Du den Artikel erwerben oder übernehmen darfst. Ein Inserat ersetzt keine Erwerbsberechtigung. Auch der Identitätscheck prüft nur Deine Person, nicht Deine Berechtigung. [2][3]

Ausnahmen, Landesregeln und der 18. Geburtstag

Für Ausnahmen und den Wechsel mit 18 gelten eigene Regeln. Ausnahmen sind eng begrenzt; Behörden regeln nur das Verfahren. Die vorübergehende Nutzung von Waffen und Munition nach § 13 WaffG ist deshalb keine allgemeine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz. [1][2]

Bundesrecht und örtliche Anforderungen

Trenne die gesetzlichen Vorgaben vom Verfahren Deiner Behörde. Maßgeblich sind vor allem § 16 BJagdG und § 13 WaffG.

Bereich Bundesrechtliche Vorgabe Landesrecht oder örtliches Verfahren
Alter Jugendjagdschein ab 16 bis zum 18. Geburtstag [1] Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren
Begleitung Jagdlich erfahrene erziehungsberechtigte oder schriftlich beauftragte Person [1] Prüfung der Beauftragung und der erforderlichen Nachweise
Waffen Begrenzte vorübergehende Nutzung nach § 13 WaffG [2] Nachweise und Bearbeitung durch die Waffenbehörde
Prüfung und Antrag Prüfung, persönliche Voraussetzungen und Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich [1] Prüfungsverfahren, Formulare, Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeiten

Prüfe vor der Kursbuchung, welche Ausbildungs- und Zulassungsvorgaben in Deinem Bundesland gelten. [1]

Mit 18 den regulären Jagdschein beantragen

Mit 18 musst Du den regulären Jagdschein neu beantragen. Waffenrecht und Aufbewahrung prüfst Du danach getrennt.

Kläre noch vor Deinem Geburtstag mit der unteren Jagdbehörde, wann Du den Antrag stellen kannst, welche Gebühren anfallen und wie lange die Bearbeitung dauert. Halte Prüfungszeugnis, Identitätsnachweis und Versicherungsbestätigung bereit. Deine Jagdhaftpflicht muss ohne Unterbrechung weiter gelten. [1]

Besprich Erwerb, Besitz, Aufbewahrung und Waffenbesitzkarte (WBK) mit der Waffenbehörde. Ein gültiger Jagdschein kann Dir den Erwerb bestimmter Langwaffen ermöglichen. Die WBK musst Du anschließend fristgerecht beantragen. [2]

Fazit: Deine Checkliste vor jeder Jagd

Prüfe vor jedem Jagdgang Alter, Dokumente, Begleitung, Jagdart und Waffenrecht:

  • Alter und Dokumente: Du bist 16 oder 17 Jahre alt und Dein Jugendjagdschein ist gültig. Nimm Jugendjagdschein, Ausweis und Begehungsschein mit. [1]
  • Begleitung: Dich begleitet ein Erziehungsberechtigter oder eine schriftlich beauftragte erfahrene Person. Die schriftliche Beauftragung führst Du mit. [1]
  • Jagdart: An einer Gesellschaftsjagd darfst Du nicht teilnehmen. [1]
  • Ausrüstung und Waffenrecht: Prüfe Deine Ausrüstung und ob die vorübergehende Nutzung von Waffe und Munition nach § 13 WaffG zulässig ist. [2]

Beachte außerdem die Regeln Deines Bundeslands und die Vorgaben der unteren Jagdbehörde. Kläre offene Fragen zu Jagderlaubnis, Begleitung oder Jagdart vorab mit der unteren Jagdbehörde. Bei Waffenfragen wendest Du Dich an die Waffenbehörde. [1][3]

FAQs

Darf ich bei einer Drückjagd als Treiber mithelfen?

Ja, Du darfst bei einer Drückjagd als Treiber mithelfen. Dafür brauchst Du weder eine waffenrechtliche Erlaubnis noch einen Jagdschein, da Du dabei in der Regel keine Schusswaffe führst oder bedienst.

Halte Dich immer an die Anweisungen der Jagdleitung. So schützt Du Dich selbst und die anderen Jagdteilnehmer.

Wer haftet bei einem Jagdunfall?

Als Jäger trägst Du die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für Schäden, die während der Jagd entstehen [1]. Die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden [1].

Ohne diese Versicherung erhältst Du keinen Jagdschein. Sie muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden abdecken [1][2].

Muss ich mit 18 die Jägerprüfung wiederholen?

Nein, Du musst die Jägerprüfung mit 18 Jahren nicht wiederholen. Mit der bestandenen Prüfung hast Du Deine Sachkunde dauerhaft nachgewiesen [1][2].

Wenn Du bereits einen Jugendjagdschein besitzt, kannst Du mit 18 Deinen ersten regulären Jahresjagdschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Grundlage dafür ist Dein Prüfungszeugnis. Außerdem musst Du die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Jagdhaftpflichtversicherung und Deine persönliche Zuverlässigkeit [1][3].

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