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Sicherheit auf Gunfinder

Gunfinder Magazin

Mit unserer Marktplatzfunktion möchten wir eine neue Möglichkeit für Jäger und Sportschützen bieten, untereinander Waffen kaufen und verkaufen zu können.

Durch Unachtsamkeit von Nutzern sind Betrugsfälle allerdings nicht vollständig ausgeschlossen.

 

Aktuell (Dezember 2022): Vorsicht bei merkwürdigen Mails!

Aktuell sind gefälschte E-Mails im Umlauf,  die den Anschein erwecken von uns zu kommen. Wir raten zu maximaler Vorsicht bei E-Mails, die dir verdächtig vorkommen.

Bitte klicke unter keinen Umständen auf Links in E-Mails, die dir verdächtig vorkommen. Wenn du dir unsicher bist, gehe auf Nummer sicher und kontaktiere unseren Support unter hallo@gunfinder.de!

 

Wie erkennt man ein gefälschte Mail?

 

Allgemeine Warnsignale

 

Was sind Phising-Mails?

Phishing ist der Versuch eines Dritten über gefälschte E-Mails oder Webseiten an Daten eines Internetbenutzers zu gelangen.

Der Dritte gibt sich dabei als vertrauenswürdige Person aus oder imitiert die Identität einer anderen Person/Firma - in diesem Fall tut er so, als wäre er ein Gunfinder-Admoin

Dabei hat er es im Wesentlichen auf Benutzernamen, E-Mail-Adressen, Passwörter und Zahlungsdaten abgesehen.

 

Was tun?

Melde uns bitte, wenn du eine verdächtige Mail bekommen hast!

Du erreichst uns unter: hallo@gunfinder.de

 

Sichere Angebote erkennen

Allerdings können Fake-Accounts und gefälschte Angebote oft einfach erkannt werden.

Wenn der Schreibstil eines Anbieters schlechtes Deutsch oder schlechtes Englisch beinhaltet, ist nicht anzunehmen, dass der Verkäufer eine deutsche Erwerbsberechtigung besitzt- das Angebot ist also wahrscheinlich nicht wahrheitsgetreu.

Generell empfehlen wir, möglichst viel über den Verkäufer in Erfahrung zu bringen. Lassen Sie sich Telefonnummer und Adresse des Verkäufers geben und überprüfen Sie diese. Bei hochpreisigen Produkten wie Waffen raten wir außerdem dazu, einen Kaufvertrag abzuschließen und die die Erwerbsberechtigung des Käufers zu überprüfen.

Bittet der Verkäufer darum, das Geld auf eine ausländische Bank zu überweisen, raten wir vom Kauf nachdrücklich ab. Anhand der ersten beiden Buchstaben der IBAN kann eindeutig erkannt werden, wo sich die Bank befindet. Die IBAN von Konten deutscher Banken beginnen immer mit DE, österreichische mit AT.

Wir empfehlen, sich mit dem Verkäufer auf den Versand mit Nachnahme zu einigen- hierbei wird der Kaufpreis bei Empfang an den Zusteller entrichtet.

Wir raten unseren Nutzern außerdem grundsätzlich, niemals größere Beträge ohne Sicherheiten zu überweisen. Angebote mit verdächtig günstigen Preisen sind mit Vorsicht zu genießen- Gunfinder findet zwar die besten Angebote online - Nahezu verschenkte Schnäppchen finden allerdings auch wir nicht alltäglich!

 

Benutzer mit Identitätsprüfung

Um Gunfinder sicherer zu machen, bieten wir Anbietern die Möglichkeit, ihre Identität verifizieren zu lassen. Mit der Identitätsprüfung signalisieren Anbieter anderen Nutzern, dass sie kein Fake-Profil nutzen und tragen dazu bei, den Handel unter Gleichgesinnten sicherer und fairer zu machen.

Die Angebote von Nutzern, die sich ausgewiesen haben werden von Käufern außerdem mehr beachtet und häufiger angeklickt. Die Identität zu bestätigen hilft Anbietern damit auch, ihre Produkte besser zu verkaufen.

 

Gunfinder Nachrichten-System

Wir empfehlen allen Käufern und Verkäufern ausschließlich über die Nachrichtenfunktion und nicht über E-Mail zu kommunizieren und sensible Daten nicht über E-Mails auszutauschen. 

Die Kommunikation über E-Mail oder über Whatsapp verringert die Sicherheit erheblich!

Beim Check der Erwerbsberechtigung lassen sich auch auf anderen Plattformen Nutzer oft Bilder oder Scans der jeweiligen WBK oder des Jagdscheins zuschicken- beim Verschicken von Bildern über unser Nachrichtensystem werden diese mit einem “Wasserzeichen” versehen. Dadurch kann der Empfänger die Bilder nicht mehr selbst verwenden um sich als jemand anderes auszugeben.

Ausweis-Scan mit Wasserzeichen. Das Dokument ist für Betrüger nicht weiter verwertbar:

 

Check bei der Behörde

Wer auf Nummer sicher gehen will sollte sich bei der Behörde, welche die Erwerbsberechtigung ausgestellt hat erkundigen, ob der Inhaber zum Erwerb berechtigt ist. Diesem Check muss der Inhaber der Erwerbsberechtigung, der überprüft werden soll allerdings zustimmen. Wir raten dazu, sich immer mit der ausstellenden Behörde in Verbindung zu setzen.

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