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Rheinland-Pfalz plant neues wegweisendes Jagdgesetz

Gunfinder Magazin

Der von der rheinlandpfälzischen Umweltministerin Eder (Grüne) vorgelegte, und als für die Bundesrepublik als zukunftsweisend gepriesene Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes stößt bei Verbänden und Jägerschaft auf große Ablehnung.

So gehen nicht nur der Deutsche Jagdverband, die Landesjagdverbände, der Verband der Berufsjäger, der Jagdaufseherverband und viele weitere Verbände, sondern auch internationale Jagdverbände auf die Barrikaden.

Schließlich soll die Jagd, wie wir sie kennen, komplett ausgehöhlt und konterkariert werden.

Das Reviersystem und die eigenverantwortliche Jagdausübung sowie die Hege des Wildes sollen einer staatlichen zentralen Planwirtschaft weichen. Die Jagdausübenden werden nur noch als Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Forstwirtschaft benutzt.

Der Muttertierschutz soll aufgeweicht werden und führende Elterntiere tierschutzwidrig schon ab dem 1.November erlegt werden. Oft sind die Nachkommen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Ihrer Entwicklung abgeschlossen und bedürfen zwingend der Führung des Elterntieres.

Dam- und Muffelwild darf nur noch in Duldungsgebieten bewirtschaftet werden, außerhalb droht ihnen der Totalabschuss, unabhängig von der Jagdzeit. Ein Nichtbeachten soll für die Jagdausübenden sogar Konsequenzen haben.

Das Reviersystem wird gänzlich ad absurdum geführt. Die Jagdpächter sollen verpflichtet werden, allen Grundstückseigentümern eine unentgeltliche Jagderlaubnis auszustellen. Laut Frau Eder würde dies die Rechte der Grundstückseigentümer stärken. Das Gegenteil ist der Fall, wenn jeder jagen darf ist auch niemand verantwortlich! Wie soll eine einheitliche Hege und eine vernünftige Planung stattfinden wenn in einem Revier plötzlich ein vielfaches an Jägern auftritt? Wer vertritt denn dann noch die Interessen des Wildes?

Ein fachgerechtes Wildtiermanagement ist so nicht möglich. Trotzdem sollen die Pächter weiter haften. Auf Ihre Kosten wird in Ihrem Revier zu jeder Zeit durch Dritte gejagt. Im schlimmsten Fall kann (die Jagdgenossenschaften werden dazu quasi genötigt) bei erheblicher Gefährdung des waldbaulichen Ziels der Pachtvertrag fristlos gekündigt werden. Der Schaden falls nur ein geminderter Pachtpreis bei der Neuverpachtung erzielt werden würde, ginge zu Lasten der Altpächter. Ein bei diesen Repressalien durchaus nicht unwahrscheinliches Szenario!

Tierethik, Tierschutz und Rechte der Jägerwerden mit diesem Entwurf mit Füßen getreten.

Der waidmännische Grundsatz der Hege und das Miteinander zur Erreichung eines artenreichen, gesunden und an die Landeskultur angepassten Wildbestandes wird nicht nur verhindert sondern bewusst durch die Kultur Wald vor Wild und die Konfliktschaffung zwischen Jägerschaft und Grundeigentümer ersetzt. Vergesst nicht, wir Jäger sind die Anwälte des Wildes!

Eine vollständige Fassung des Gesetzes findet ihr unter: https://mkuem.rlp.de/service/fragen-und-antworten-faq/landesjagdgesetz

Unterstützt deshalb die Anstrengungen und Kampagnen des DJV https://www.jagdverband.de/ und des LJV Rheinland-Pfalz https://ljv-rlp.de/ und kämpt für unser Wild und unsere Jagd!

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