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Kaufvertrag für Waffen

Der Kaufvertrag für den privaten Verkauf einer Schusswaffe in Österreich, nach dem Waffengesetz mit Übergabe beim Waffenhändler. Fülle ihn hier aus und lade ihn als PDF herunter, drucke ihn direkt oder hol dir das leere Formular.

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Verkäufer

Käufer

Waffe

Zubehör, Munition, Anmerkungen

Abwicklung

Vertragstext lesen

Der Verkäufer versichert, dass die Waffe sein rechtmäßiges Eigentum ist und an ihr keine Rechte Dritter bestehen. Übergabe und Eigentumsübergang erfolgen unter Einbindung des oben genannten Waffenhändlers (§ 28 Abs. 3, § 34 Abs. 4 WaffG). Er prüft die Identität beider Vertragsparteien, die Berechtigung des Käufers und ein allfälliges Waffenverbot und erfasst die Übertragung im Zentralen Waffenregister; bei Kategorie C erfüllt der Käufer seine Registrierungspflicht mit der Registrierungsbestätigung des Waffenhändlers (§ 33 Abs. 1 WaffG). Ist es für den Käufer der erstmalige Erwerb einer Waffe dieser Kategorie und hat er keinen Waffenpass, wird die Waffe erst vier Wochen nach Abschluss dieses Vertrags übergeben und bis dahin beim Waffenhändler verwahrt (§ 41f WaffG). Der Kaufpreis ist bei der Übergabe Zug um Zug zu bezahlen. Die Waffe wird wie besichtigt verkauft, die Gewährleistung ist ausgeschlossen (§ 929 ABGB). Munition wird nur an einen Käufer übergeben, der zu ihrem Erwerb berechtigt ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Abschluss

Unterschrieben wird von Hand auf dem Ausdruck, von beiden Parteien.

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