Zum Verkauf steht eine TOZ KK-8M Sportbüchse im Kaliber .22 l.r. als klassischer Einzellader.
Die Waffe befindet sich in einem guten bis sehr guten und ausgesprochen gepflegten Zustand. Insgesamt sind nur sehr geringe bis kaum nennenswerte Gebrauchsspuren vorhanden.
Die Büchse wurde für den Verkauf zerlegt, gereinigt und gepflegt.
Technische Daten und Ausstattung:
• Hersteller: TOZ / Tulaer Waffenwerk
• Modell: KK-8M / TOZ-8M
• Kaliber: .22 l.r.
• Einzellader
• Repetierverschluss
• Sportausführung / Sportlauf
• keine offene Visierung, Prismaschiene
• massive und einfache Konstruktion
Zustand:
Die Waffe befindet sich in einem guten bis sehr guten Gesamtzustand.
• nur minimale Gebrauchsspuren
• Schaft sehr ordentlich erhalten
• Metalloberflächen gepflegt
• System gereinigt
• insgesamt sehr sauberer und authentischer Erhaltungszustand
Der genaue Zustand von Lauf, System, Verschluss, Schaft und sämtlichen Oberflächen ist auf den hochauflösenden Bildern dargestellt.
Die hochauflösenden Bilder sind Bestandteil der Angebotsbeschreibung und zeigen den tatsächlichen Zustand und Lieferumfang der angebotenen Waffe.
Wissenswertes zum TOZ-8M:
Die TOZ-8-Baureihe geht auf eine Konstruktion des sowjetischen Waffenentwicklers D. M. Kochetov aus den frühen 1930er Jahren zurück. Die einfachen und robusten Kleinkaliber-Einzellader wurden über Jahrzehnte in großer Stückzahl für die sportliche Schießausbildung und insbesondere in sowjetischen Ausbildungsorganisationen eingesetzt.
Das später weiterentwickelte TOZ-8M behielt die bewusst einfache, zuverlässige Einzelladerkonstruktion bei. Gerade der lange Lauf, der solide Verschluss und der unkomplizierte Aufbau machten diese Gewehre zu typischen Ausbildungs- und Vereinswaffen.
Das TOZ-8M besitzt heute zwar keinen hohen Sammlerwert, ist aber ein technisch interessantes Stück sowjetischer Schießsport- und Ausbildungsgeschichte und eignet sich weiterhin als unkomplizierte .22-l.r.-Sportbüchse.
Waffenrechtlicher Hinweis:
Abgabe ausschließlich an Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung. Die Erwerbsberechtigung ist vor der Überlassung nachzuweisen. Verkauf, Überlassung und gegebenenfalls Versand erfolgen ausschließlich nach den geltenden waffenrechtlichen Vorschriften.