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Quelle
VDB
Zuletzt aktualisiert
vor etwa 19 Stunden
Beschreibung
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HAWKE Vantage HD 1-8x24 L4A-Dot 14310
Alle Modelle der Vantage HD 30-Serie sind mit der H2-Optik von Hawke ausgestattet, die vollständig mit 11 Schichten mehrfachvergütet ist und eine außergewöhnliche Lichttransmission bietet. Sie zeichnet sich durch ein beeindruckendes Weitwinkel-Sichtfeld und einen großzügigen Augenabstand aus. Mit roter und grüner Absehenbeleuchtung mit Drehregler und je 5 Helligkeitsstufen liefert das Vantage 30 einen klaren, zentralen Zielpunkt. Die erhältlichen Modelle eignen sich für den jagdlichen wie sportlichen Einsatz gleichermaßen Der mitgelieferte abnehmbare XL-Zoomhebel ermöglicht eine schnelle und mühelose Einstellung der Zoomvergrößerung, wenn es auf Schnelligkeit ankommt oder wenn Sie Handschuhe tragen. Die flachen Verstelltürme mit Abdeckkappen halten das Zielfernrohr kompakt und schlank.
Features Vollständig mehrfachvergütete HD-Optik mit 11-fach beschichteten Linsen Absehen in der zweiten Bildebene (SFP) Hohe Lichttransmission und breites Sehfeld Flache Verstelltürme mit Abdeckkappen 30 mm Mono-Mittelrohr Die erhältlichen Modelle eignen sich für den jagdlichen wie sportlichen Einsatz gleichermaßen Absehen mit roter und grüner Beleuchtung in je 5 Helligkeitsstufen Abnehmbarer Zoomhebel Inkl. Linsenabdeckungen, Reinigungstuch und Innensechskantschlüssel
Technische Daten: Hawke Zielfernrohre besitzen ein ausgezeichnetes Preis-Leistung Verhältnis 11 fach mehrschichtvergütete Optik
EU verantwortliche Person UMAREX Sportwaffen GmbH & Co Donnerfeld 2 59757 Arnsberg Deutschland E-mail: [email protected] Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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