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Quelle
VDB
Zuletzt aktualisiert
vor etwa 24 Stunden
Beschreibung
PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF – digitale Tageszieloptik mit LRF
Das PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF ist eine hochauflösende digitale Tageszieloptik im klassischen Zielfernrohr-Design. Das Gerät verbindet einen 4K-CMOS-Sensor mit integriertem Laser-Entfernungsmesser, Ballistikrechner und moderner digitaler Bildverarbeitung.
Der 4K-Sensor mit 3840 × 2160 Pixeln und einer Pixelgröße von 2 µm arbeitet mit einer Bildfrequenz von 60 Hz. Dadurch entsteht eine flüssige Bilddarstellung auch bei Bewegungen und schnellen Zielwechseln. Die deutsche Phoenix-Ausführung ist mit einem IR-Blocker ausgestattet und bestimmungsgemäß als digitale Tageszieloptik ausgeführt.
Das 50-mm-Objektiv bietet eine optische Grundvergrößerung von ca. 4,5-fach. Zusätzlich steht ein bis zu 4-facher Digitalzoom zur Verfügung. Das Sehfeld beträgt rund 13 m auf 100 m.
Der integrierte Laser-Entfernungsmesser misst Entfernungen bis 1.000 m. In Verbindung mit dem integrierten Ballistikrechner können relevante Schussparameter digital verarbeitet werden. Mehrere Absehenstile und Absehenfarben ermöglichen eine individuelle Anpassung der Anzeige.
Die Bilddarstellung erfolgt über ein hochauflösendes IPS-Display. Die Energieversorgung kombiniert einen eingebauten 21700-Akku mit einem herausnehmbaren 18650-Akku und ermöglicht dadurch lange Einsatzzeiten sowie einen schnellen Akkuwechsel.
Das robuste Gehäuse ist nach IP67 gegen Staub und Wasser geschützt und für Rückstoßenergien bis 6.000 Joule ausgelegt. Foto- und Videoaufzeichnung, Micro-SD-Speicher, USB-C und drahtlose Funktionen ergänzen die umfangreiche Ausstattung.
Wichtig: digitale Tageszieloptik
Das PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF wird in der hier angebotenen deutschen Ausführung mit IR-Blocker als digitale Tageszieloptik angeboten. Es ist nicht mit dem PARD Night Stalker 4K bzw. anderen Nachtzielgeräten gleichzusetzen. Bitte beachten Sie hierzu die ausführliche rechtliche Einordnung und die Produktsicherheitshinweise.
Weitere Informationen zur technischen und rechtlichen Einordnung finden Sie auch auf unserer Beratungsseite unter aufgehtsfreun.de.
Technische Daten
Hersteller PARD
Modell Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF
Produktart digitale Tageszieloptik
Sensor 4K CMOS, 3840 × 2160 Pixel
Pixelgröße 2 µm
IR-Blocker Ja – deutsche Tageslicht-Ausführung
Bildfrequenz 60 Hz
Objektiv 50 mm
Optische Vergrößerung ca. 4,5×
Digitalzoom 1–4×
Sehfeld auf 100 m ca. 13 m
Erkennungsdistanz bis ca. 350 m
Fokusbereich 5 m bis ∞
Display IPS
Display-Auflösung 1200 × 1200 Pixel laut Artikelstammdaten
Rechtliche Einordnung des PARD Phoenix 4K 2.0 Produktart: Digitale Tageszieloptik mit integriertem Laser-Entfernungsmesser.
Das hier angebotene PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF ist in seiner bestimmungsgemäßen deutschen Ausführung mit einem IR-Blocker ausgestattet und zur Verwendung als digitale Tageszieloptik vorgesehen.
Das PARD Phoenix 4K 2.0 ist nicht mit dem PARD Night Stalker 4K oder anderen digitalen Nachtzielgeräten gleichzusetzen. Entscheidend für die rechtliche Beurteilung ist die konkrete technische Ausführung des jeweiligen Gerätes.
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie entsprechende Vor- und Aufsätze mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung unterliegen in Deutschland besonderen waffenrechtlichen Bestimmungen. Das Phoenix 4K 2.0 wird dagegen in der hier angebotenen Konfiguration als digitale Tageszieloptik verwendet.
Das Bundeskriminalamt hat sich im Rahmen von Feststellungsverfahren bereits mit digitalen Zieloptiken und vergleichbaren technischen Ausführungen befasst. Für die rechtliche Bewertung des Phoenix 4K 2.0 wird unter anderem auf die Einstufung technisch vergleichbarer digitaler Tageszieloptiken sowie auf fachjuristische Bewertungen Bezug genommen.
Ein ausdrücklich auf das PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF lautender veröffentlichter BKA-Feststellungsbescheid ist uns derzeit nicht bekannt. Daher bezeichnen wir das Produkt nicht als „BKA-zugelassen“, sondern geben die rechtliche Einordnung transparent wieder.
Das Gerät wird ausschließlich in seiner bestimmungsgemäßen Tageslicht-Konfiguration angeboten. Veränderungen an IR-Blocker, Software, Firmware oder anderen technischen Komponenten, durch die eine Nachtzielfunktion ermöglicht werden könnte, sind nicht Bestandteil dieses Angebots und können zu einer anderen rechtlichen Einstufung führen.
Für die konkrete Verwendung sind neben dem Waffenrecht auch die jeweils geltenden jagdrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage, die konkrete technische Konfiguration und der tatsächliche Einsatzzweck.
Der Käufer und Nutzer ist für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dieser Hinweis ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Sonstiges:Rechtliche Einordnung des PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF
Die rechtliche Einordnung digitaler Zieloptiken ist ein wichtiger Punkt, den wir sehr ernst nehmen. Aus diesem Grund haben wir die Thematik rund um das PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF sorgfältig geprüft und bewertet.
Nach den uns vorliegenden Informationen sowie nach Abstimmung und Bewertung unter Einbeziehung fachkundiger Stellen ist das PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF in seiner bestimmungsgemäßen Verwendung als digitale Tageszieloptik rechtlich nicht mit einem klassischen Nachtsichtvorsatzgerät gleichzusetzen, sondern grundsätzlich wie eine Tageszieloptik zu behandeln.
Die Bewertung berücksichtigt insbesondere das deutsche Waffengesetz, das Bundesjagdgesetz sowie die jeweiligen jagdrechtlichen Vorschriften der Bundesländer. Maßgeblich ist dabei stets die konkrete technische Ausführung des Geräts, der vorgesehene Verwendungszweck sowie die tatsächliche Nutzung im Einzelfall.
Das Thema digitaler Tageszieloptiken ist rechtlich nicht völlig neu. Das Bundeskriminalamt hat sich im Rahmen eines Feststellungsverfahrens bereits mit vergleichbaren technischen Fragestellungen befasst.
Nach unserer Bewertung ist die dort behandelte rechtliche Einordnung auch für das PARD Phoenix 4K 2.0 PH42-50/LRF von Bedeutung, soweit die technischen und funktionalen Voraussetzungen vergleichbar sind.
Grundsätzlich werden Feststellungsbescheide insbesondere dann beantragt und erlassen, wenn eine neue oder rechtlich zweifelhafte technische Ausführung eine gesonderte waffenrechtliche Bewertung erforderlich macht. Bei nachfolgenden Geräten mit vergleichbarer technischer Ausführung wird in der Praxis häufig auf bereits vorhandene Bewertungen und Feststellungsbescheide Bezug genommen.
Bitte beachten Sie dennoch: Die rechtliche Zulässigkeit kann immer vom konkreten Einsatz, der Montage, der technischen Konfiguration, dem jeweiligen Bundesland sowie der aktuellen Rechtslage abhängen. Wir empfehlen daher, das Gerät nur entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben und im Rahmen der jeweils zulässigen jagdlichen Verwendung einzusetzen.
Gerne beraten wir Sie vor dem Kauf persönlich zur technischen Einordnung, zum vorgesehenen Einsatzbereich und zu den uns vorliegenden rechtlichen Grundlagen.
Weitere Informationen, technische Daten und Bestellmöglichkeit: Dieses Produkt direkt im AGF-Shop ansehen Produktsicherheitshinweise:Herstellerinformationen
Shenzhen Pard Technology Co., Ltd. B78, 18/F, Guangyin Building 38 Futian South Road, Port Community Futian Street, Futian District Shenzhen, Guangdong China
E-Mail: [email protected] Website: https://www.pard.com Verantwortliche Person in der EU
MAWA Trading GmbH Johann-Galler Straße 20 2120 Wolkersdorf Österreich [email protected] +43 676 659 6898
Sicherheitshinweise Produktsicherheit Sicherheits- und Gebrauchshinweise:
Vor der ersten Verwendung die Bedienungsanleitung vollständig lesen und sämtliche Sicherheits-, Montage- und Nutzungshinweise beachten. Das Gerät ausschließlich bestimmungsgemäß als digitale Tageszieloptik und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verwenden. Vor Montage, Demontage, Einstellung oder sonstigen Arbeiten sicherstellen, dass die Waffe vollständig entladen und gesichert ist. Nur geeignete und fachgerecht montierte Befestigungssysteme verwenden. Nach Montage oder Veränderung der Montage die Treffpunktlage kontrollieren. Der integrierte Laser-Entfernungsmesser darf niemals auf Personen, Fahrzeuge, Flugzeuge oder stark reflektierende Flächen gerichtet werden. Nicht direkt in die Laserquelle blicken. Hinweise des Herstellers zur Laserklasse und zur sicheren Verwendung des Entfernungsmessers beachten. Nur geeignete und vom Hersteller vorgesehene Akkus verwenden. Auf korrekte Polung achten. Beschädigte, verformte, ausgelaufene oder ungewöhnlich heiße Akkus nicht verwenden oder laden. Akkus nicht öffnen, kurzschließen, ins Feuer werfen oder übermäßiger Hitze aussetzen. Gerät und Akkus beim Laden nicht unbeaufsichtigt in unmittelbarer Nähe leicht entzündlicher Materialien betreiben. Das Gerät nicht verwenden, wenn Gehäuse, Optik, Anschlüsse, Akkuaufnahme oder Bedienelemente beschädigt sind. Optik und Gehäuse nur mit geeigneten Reinigungsmitteln und weichen, sauberen Tüchern reinigen. Gerät nicht eigenmächtig öffnen, technisch verändern oder umbauen. Trocken, stoßgeschützt und außerhalb der Reichweite von Kindern lagern und transportieren. Elektronische Geräte, Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgen, sondern den dafür vorgesehenen Rückgabe- und Sammelsystemen zuführen.
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