Wie bei Druckluftwaffen wird im Moment der Schussabgabe über den Abzug ein Ventil betätigt, das CO2 kurzzeitig freigibt, das das Geschoss durch den Lauf treibt. Da der Druck in der CO2-Kapsel in Abhängigkeit von der Außentemperatur sowie vom Füllstand schwankt, sind Druckgaswaffen weniger präzise als Druckluftwaffen.
Das Schießen mit erlaubnisfreien Druckluftwaffen, Druckgaswaffen und Federdruckwaffen ist sowohl auf behördlich zugelassenen Schießständen als auch auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt und sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist erlaubnispflichtig, erfordert also eine Waffenbesitzkarte. Erwerb und Besitz von selbigen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich.