Freie Waffen sind alle Waffen, die man ab 18 “frei” kaufen kann- es ist also keine Erwerbsberechtigung wie Waffenbesitzkarte Jagdschein notwendig. Zu den freien Waffen gehören Luftgewehre (mit “F im Fünfeck” und maximaler Mündungsengergie von 7,5 Joule), SRS-Waffen, also Schreckschuss-, Reizgas- und Signal-Waffen, aber auch Paintball-Markierer oder Softair/Airsoft-Waffen.
Freie Waffen müssen gekennzeichnet sein, nicht jedes Luftgewehr ist auch frei verkäuflich. Lufgewehre die zu stark sind, oder nicht ordentlich gekennzeichnet sind, sind beispielsweise nicht frei verkäuflich, man muss hierfür eine Waffenbesitzkarte oder eine andere Erwerbsberechtigung haben.
Im Folgenden findest du eine Aufstellung der wichtigsten freien Waffen und wie sie gekennzeichnet sein müssen.
Im Folgen eine ausführliche Aufstellung der wichtigsten Freien Waffen
Luftgewehre sind Langwaffen, bei denen die Geschossen durch komprimierte Gase angetrieben werden. Sie werden für den Freizeitgebrauch als auch das sportliche Schießen verwendet. Die meisten, jedoch nicht alle Luftgewehre, sind frei ab 18 Jahren erhältlich. Die Bedingungen hierfür sind: Das Luftgewehr darf höchstens eine Mündungsenergie des Geschosses von 7,5 Joule aufweisen und entsprechend gekennzeichnet sein, außerdem muss das Luftgewehr mit dem F im Fünfeck gekennzeichnet sein.
Eine Ausnahme von dieser Regel stellen besonders alte Luftgewehre dar: Wurde ein Luftgewehr vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2) ist es auch mit höherer Mündungsenergie und ohne das Kennzeichen F im Fünfeck ab 18 frei verkäuflich.
Es gibt jedoch auch Luftgewehre, die stärker sind als die 7,5 Joule, sogenannte Weitschussluftgewehre. Diese sind nicht illegal, müssen jedoch in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Das nachträgliche Verstärken von frei verkäuflichen Luftgewehren mit sogenannten “Exportfedern" ist nicht erlaubt.
Diese Regeln gelten auch für Luftpistolen, welche nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Sie sind lediglich kürzer als Luftgewehre.
CO2-Pistolen werden umgangsprachlich von Luftpistolen, bzw Federdruckpistolen insofern unterschieden, dass sie eine CO2-Kartusche aufweisen. Der Schütze muss dadurch nicht mechanisch Luft für den nächsten Schuss komprimieren, weswegen CO2-Pistolen im Gegensatz zu klassischen Luftpistolen in der Bauweise als auch in der Optik “echten” Pistolen nachempfinden kann.
SRS-Waffen werden umgangssprachlich oft als Gaspistolen oder Schreckschusspistolen bezeichnet. SRS steht für Schreckschuss, Reizstoff und Signal.
Eine SRS-Waffe ist ab 18 Jahren erwerb- und besitzbar. Zum Führen einer Schreckschusswaffe wird ein kleiner Waffenschein benötigt, welche bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden. Oft ist das örtliche Ordnungsamt zuständig.
Wer eine SRS-Waffe ohne kleinen Waffenschein führt, macht sich strafbar.
Die größere Menge an Gaspistolen sind halbautomatische Selbstladepistolen. Hierbei wird beim Ladevorgang eine Kartusche aus dem Magazin in den Lauf geladen und danach kann die Gaswaffe so oft abgefeuert werden bis das Magazin leer ist. Die aktuellen Modelle der Selbstladepistolen verwenden Kartuschen-Munition im Kaliber 9 mm P.A.K. (Pistole Automatik Knall).
Airsoft- oder Softairwaffen sind spezielle Luftdruckwaffen, die meist in einem taktischen Geländespiel zum Einsatz kommen. Es gibt Airsoftwaffen, die aber 14 und solche, die ab 18 Jahren frei verkäuflich sind. Der Unterschied ergibt sich durch die Mündungsenergie: Bis 0,5 Joule werden sie als Spielzeuge eingestuft und sind ab einem Alter von 14 Jahren verkäuflich Ab 0,5 Joule sind Airsoft-Waffen ab 18 Jahren frei verkäuflich.
Bei Airsoft Waffen werden drei verschiedene Arten je nach Antrieb unterschieden. Manche Airsoftwaffen wrden mit Gas betrieben, andere mit Federdruck. Zuletzt gibt es elektrische batteriebetriebene Modelle.
Airsoftwaffen, die meistens orignialen taktischen Modellen namhafter Hersteller nachempfunden sind gelten als Anscheinswaffen. Sie sehen ihren originalen Vorbildern täuschend ähnlich. Damit unterliegen Airsoft-Waffen dem Waffengesetz. Man darf mit ihnen im eigenen, abgegrenzten Grundstück schießen, muss jedoch darauf achten, dass die Kugeln das Grundstück nicht verlassen. Zudem gibt es sogenannte Airsoft-Spielfelder, auf denen das Hausrecht des Betreibers gewährleistet, dass die Waffen dort eingesetzt werden dürfen.
Paintball ist ein taktisches Spiel, bei dem sich Spieler zweier oder mehrerer Teams mit Farbkugeln beschießen. Wer getroffen wird, muss das Spielfeld verlassen. Es gibt verschiedene Spielmodi, nach denen der Gewinner ermittelt wird. Beim Paintball spricht man allerdings nicht vom Schießen, sondern vom Markieren. Die Waffen, mit welchen die Farbkugeln verschossen werden nennt man folglich Markierer.
Markierer unterliegen dem Waffengesetz. Bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule sind sie ab 18 Jahren frei verkäuflich. Die daraus resultierende Mündungsgeschwindigkeit der Paintball-Kugeln beträgt etwa 65 m/s oder 230 km/h.
Armbrüste sind Schusswaffen gesetzlich gleichgestellt, im Gegensatz zu Bögen. Allerdings geht aus dem Waffengesetz auch hervor, dass sie nicht erwerbsberechtigungspflichtig sind. Sie sind also frei ab 18 Jahren erhältlich. Bögen sind Spiel- und Sportgeräte per Gesetz und damit ebenfalls frei verkäuflich - und das sogar schon wenn man noch nicht volljährigt ist.
Den freien Waffen für den Selbstschutz widmen wir uns in diese Extra-Kategorie.
Freie Waffen können beim stationären Händler oder über einschlägige Online-Shops und Plattformen erworben werden. Gunfinder vereint alle Angebote aller Online-Shops auf einer einzigen Seite und ist daher die erste Adresse für alle Interessenten, die eine freie Waffe erwerben möchten.
Freie Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Hierfür ist ein kleiner Waffenschein notwendig.
Mit freien Waffen darf grundsätzlich auf Schießständen oder Schießstätten geschossen werden, die dafür ausgelegt sind, außerdem auf dem eigenen befriedeten Grundstück.
Schreckschusswaffen müssen im Gegensatz zu Schusswaffen nicht in einem Tresor oder Waffenschrank aufbewahrt werden. Es reicht ein verschlossener Schrank oder ein verschlossenes Behältnis- es muss sichergestellt sein, dass die Waffe nicht frei zugänglich ist.