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Unter einer Schreckschusspistole (oder allgmein einer Schreckschusswaffe) ist eine Waffe zu verstehen, die optisch einer Feuerwaffe sehr ähnlich ist, allerdings keine festen Geschosse (Projektile) abfeuert. Eine Differenzierung zwischen beiden Formen ist nur möglich, wenn ihr wisst, auf welche Details ihr achten müsst. In der Regel werden Schreckschusspistolen und -revolver für die Selbstverteidigung verwendet. (Alterenativ z.B. beim Sport für den Startschuss) Es kann aber in gewissen Situationen auch vorteilhaft sein, einfach nur Aufmerksamkeit auf euch zu ziehen - ohne der Notwendigkeit einer Verteidigung. Damit kommen wir zur Daseinsberechtigung der Signalwaffen, die in jedem Haushalt hilfreich sein können
Trotz der Tatsache, dass Schreckschusswaffen keine Projektile verschießen: Waffe ist Waffe. Und wenn ihr eine solche besitzen, hegen und pflegen wollt, gibt es verschiedene gesetzliche Anforderungen, denen ihr Folge zu leisten habt. An dieser Stelle sollt ihr erfahren, welche dies konkret sind - und wie vielseitig das Thema Schreckschusswaffe ist.
Bis auf wenige Ausnahmen ist euch der Umgang mit Waffen jeglicher Art sowie mit Munition nur gestattet, wenn ihr volljährig seid. So auch, wenn ihr Signal- oder Schreckschussmodelle erwerben und besitzen möchtet. Wollt ihr diese Waffen auch öffentlich führen, muss noch eine weitere Voraussetzung erfüllt sein: der kleine Waffenschein. Für die Schreckschusswaffen gilt: Jede eurer Waffen muss eigens vom PTB approbiert sein - dafür steht dann auch das “PTB”-Logo im Kreis auf der Waffe. PTB steht für “Physikalisch-Technische Bundesanstalt”.
Neben diesen Grundvoraussetzungen gibt es auch rundherum einiges zu beachten. So habt ihr zum Beispiel eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwahrung zu gewährleisten und nachzuweisen: Niemand darf eure Signal- oder Schreckschusswaffen auch nur mit der Fingerspitze berühren, sofern er nicht selbst dazu berechtigt, also mindestens 18 Jahre alt ist. Weitere Bestimmungen gelten für den Transport von A nach B: Eure Waffen sind in einem geschlossenen Behältnis zu transportieren, die Munition ist von der Waffe getrennt zu halten und auf die Waffe selbst dürft ihr während des Transportes nicht zugreifen können. Die rechtliche Grundlage lautet: Die Waffe muss einem geschlossenen Behältnis verwahrt sein. Nehmt ihr sie mit ins Ausland, sind je nach Land unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Und: Nicht alle Waffen, die in Deutschland erlaubt sind, sind es in anderen europäischen Ländern ebenfalls! Hier ist Eigenrecherche gefragt, da jeder Waffentyp in jedem Land mit unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen behaftet ist. Dies gilt auch für Schreckschusswaffen und Signalgeräte.
Schreckschussgeräte dienen in erster Linie der Selbstverteidigung und nehmen mithilfe eines Magazins Patronen auf. Diese sind oft mit CS-Gas gefüllt; alternativ sind auch Knall- bzw. Platzpatronen oder Modelle mit Pfeffer erhältlich. Beim Betätigen des Abzugs schlägt - wie bei einer Feuerwaffe - ein Schlagbolzen oder Auslöser auf das Zündhütchen der Patrone. Dieses Zündhütchen fungiert als Initialsprengstoff, der wiederum für die Explosion und damit für den Knall verantwortlich ist. Damit nun das (zusätzliche) Gas entweichen kann, platzen die Patronen an der Vorderseite auf und machen quasi den Weg frei.
Auch wenn für gewöhnlich mittels Lärm und Gas der gewünschte Effekt erreicht wird (etwa, einen Angreifer in die Flucht zu schlagen oder angriffsunfähig zu machen), dürft ihr Schreckschusswaffen nicht unterschätzen: Es sind immer noch Waffen, die bei unsachgemäßer oder fahrlässiger Handhabung schwere Verletzungen und sogar den Tod zur Folge haben können.
Signalgeräte basieren auf einem anderen Einsatzzweck: Sie verfügen nur annähernd über das Aussehen einer klassischen Faustfeuerwaffe, werden juristisch jedoch als Waffe gewertet. Ihre etwas abstrakte Form erleichtert euch die Identifizierung als Signalgerät (zum Beispiel durch ihre großen, aufklappbaren Läufe oder durch untypisch rundlich geformte Griffstücke). Ihr Einsatzbereich liegt darin, Aufmerksamkeit zu erregen - ohne sich damit verteidigen zu müssen. Mit Signalwaffen werden beim Betätigen des Abzugs Lichtsignale in verschiedenen Farben (und Kalibern) abgefeuert. Diese können (vor allem aus dem militärischen Sektor stammend) mit unterschiedlichen Bedeutungen versehen sein. Festgelegte Codes ermöglichen euch in einem Gefecht das Auseinanderhalten von Gegnern und Mitstreitern und auf einem in Not geratenem Schiff könnt ihr euren Standort übermitteln. Selbst im privaten Sportsektor finden sie Anwendung: Der berühmte "Startschuss", wie er tatsächlich existiert, wird vielerorts mit Signalgeräten abgegeben; entweder durch Licht oder akustische Signale. (Marathon, Pferderennen)
Je nach Waffenmodell kommen für Schreckschusspistolen und -revolver entweder Patronen oder Gaskartuschen zum Einsatz. Unter den Patronen sind die PAK-Munition (Pistole Automatik Knall) sowie die RK-Munition (Revolver Knall) am weitesten verbreitet. Beide sind jeweils in unterschiedlichen Kalibern erhältlich. Sowohl RK- als auch PAK-Patronen gliedern sich außerdem in Knall- und Reizstoffmunition. Knallpatronen (mit dem grünen Käppchen) sind zunächst nur sehr laut. Reizstoffmunition (gelbes Käppchen bei CS-Gas, rotes Käppchen bei Pfeffermunition) schmerzt. Sie verursacht Übelkeit und starkes Brennen in den Atemwegen bis hin zur Atemnot.
Für Signalwaffen ist das Kaliber 4 in Form von Kartuschenmunition standardmäßig stark vertreten. Leuchtmunition erlischt nach dem Abfeuern innerhalb einiger Sekunden und dient lediglich dazu, den eigenen Aufenthaltsort preiszugeben. Das Leuchten kann auch von akustischen Signalen begleitet sein: Ein weiß-rot-weißer Stern (Licht) mit einem schrillen, pfeifenden Ton kennzeichnet bei der Bundeswehr beispielsweise einen ABC-Alarm (ABC: atomare, biologische oder chemische Waffe bzw. ein möglicher Angriff oder Unfall mit ebensolchen).
Im Zivilsektor gibt es für Signalwaffen die Farben Grün ("alles in Ordnung"), Rot ("Notlage, Hilfe") und Weiß-Gelb (allgemeines Leuchtzeichen). Je nach Munition reagiert diese beim Abfeuern anders; beispielsweise mit einem Blitzknall zur Messung der Entfernung. Fallschirmpatronen gleiten im Vergleich besonders langsam zu Boden und leuchten lange nach.
Je nach Umgebung kann sich Reizstoffmunition auch auf euch selbst als Schützen auswirken! Überlegt euch also gut, wo und wie ihr Reizstoffmunition verwendet (beispielsweise mit oder gegen die Windrichtung, in Innenräumen etc.). Verwendet außerdem niemals scharfe Munition in Kombination mit einer Schreckschusswaffe. Die Läufe der Pistolen und Revolver sind auf eine Art und Weise bearbeitet, die das Durchdringen eines Projektils verhindert. Dabei handelt es sich üblicherweise um die Integration eines zusätzlichen Elements mitten im Lauf. Bei Überbeanspruchung der Waffe riskiert ihr Fehlfunktionen und die Zerstörung der Waffe; zudem könnt ihr euch schwere Verletzungen zuziehen, wenn die Waffe der Belastung nicht standhält. (Kalibergröße!)
Ihr seid für alles, was ihr mit eurer Waffe tut oder nicht tut selbst verantwortlich; zivilrechtlich, strafrechtlich und in diesem speziellen Fall auch waffenrechtlich. Sei es nun eine Schreckschusspistole oder eine juristisch "echte" Feuerwaffe.
Grundsätzlich sind beide Varianten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr frei in Deutschland verkäuflich. Allerdings beinhaltet dies in erster Linie nur den Erwerb und den Besitz; für das Führen ist der kleine Waffenschein notwendig. Hierbei solltet ihr bedenken: Jedes Mal, wenn ihr eure Schreckschuss- und Signalwaffen führt, müsst ihr sowohl den kleinen Waffenschein als auch einen amtlichen Lichtbild- bzw. Personalausweis bei euch haben. Ohne ein Ausweisdokument zur eindeutigen Personenidentifizierung ist euer kleiner Waffenschein rechtlich nicht bedeutend und wird als nicht existent gewertet.
Eine Schulung im sachgemäßen Umgang ist bereits vor der Anschaffung eurer Schreckschusswaffe zu empfehlen. Damit tragt ihr von Anfang an dazu bei, Fehler zu reduzieren und auszuschließen. Das wiederum bedeutet, dass ihr Waffe sicher zu bedienen gelernt habt und sie beherrscht. Wann immer ihr die Gelegenheit habt, testet verschiedene Modelle und vermeidet Blindkäufe. Gerade zu Beginn ist es sinnvoll, sich nach namhaften inländischen Herstellern (zum Beispiel einzelne Modelle von Röhm) zu richten.
Außerdem sollte eure Waffe gut in der Hand liegen. Achtet also darauf, dass ihr als Rechts- und Linkshänder entsprechend auf rechts oder links konstruierte Schreckschusspistolen und -revolver verwendet. Signalgeräte sind in aller Regel beidhändig ausgerichtet. Zudem muss jede eurer Waffen ein PTB-Prüfzeichen aufweisen. Wenn ihr privat eine Schreckschusswaffe kauft, die kein PTB-Zeichen hat und vor 1970 erstmals an eine Privatperson überging, dann ist dieses Modell rechtlich gesehen einer scharfen Waffe gleichgestellt. Ein kleiner Waffenschein reicht dann nicht mehr aus. Die Waffenbesitzkarte muss her - und damit beschreitet ihr das nächste Level des Waffenbesitzers in Deutschland.
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