Zum Verkauf steht eine angebrochen Dose mit 400gramm Rest Inhalt.
Der Verkauf von NC-Pulver richtet sich ausschließlich an Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach §27 des SprengG.
Erlaubnis nach §27 des SprengG und Personalausweis sind bei Abholung in Original vorzulegen, da sonst keine Abgabe stattfindet.
Nur Abholung PLZ 73460