Zum Verkauf steht das Beretta C X 4 Storm XT Set, ein CO2 Gewehr mit Extra Zubehör, das neu gekauft und seither in der Originalverpackung (Koffer) aufbewahrt wurde. Aufgrund einer gesundheitsbedingten Hobbyaufgabe wird das quasi fast unbenutzte Gewehr angeboten.
Das Beretta C X 4 Storm XT Set umfasst ein Co2 Gewehr, das nach einem Funktionstest wie im Neuzustand verbleibt. Es handelt sich um eine solide Wahl für Jagdsport- Indoor und Outdoor-Aktivitäten.
Das Set enthält drei Ketten Magazine und ein Zielfernrohr, was die Flexibilität im Einsatz steigert. Der ursprüngliche Kaufpreis betrug über 537 €, was auch die Hochwertigkeit des XT Sets unterstreicht. Der heutige Neupreis betrifft ca. 650 €.
Die Rechnung wurde leider nicht gefunden, wird aber weiterhin gesucht, und falls gefunden natuerlich mit beigelegt.
Wesentliche Produkteigenschaften:
- Beretta C X 4 Storm Co2 Gewehr, Polymerkörper in ergonomischem Lochschaft-Design
- Zustand: quasi neu
-Kaliber 4,5 mm
-Beretta CX4 Kompensator
-Picatinny-Schiene für ZF-Aufnahme
- 1 Sattes 30-Schuss-Kettenmagazin
- 2 Ersatzmagazine (insgesamt 3) ,
- Co2 System für 88 Gramm Kapseln
- Co2 Adapter für12 Gramm Kapseln
- Original Beretta Zielfernrohr 4 x 32 im Set enthalten
- Original Beretta Vordergriff mit integriertem Zweibein
Das XT Set bietet eine umfassende Ausstattung für den sofortigen Einsatz in verschiedenen Jagdsport, Indoor und Outdoor-Szenarien.
Bei Interesse an weiteren Informationen zu diesem Produkt gibt es die Möglichkeit, gezielte Anfragen zu stellen.
Eine Selbstabholung ist bevorzugt. aber ein Versicherter Versand fuer 18,68 € ist selbstverständlich auch möglich.
WICHTIG !!!!! Bei Selbstabholung gibt es noch einen Originalverpackten Karton (50 Stück) mit Co2 Kapseln geschenkt.
Bei Versand benötige ich aber einen Nachweis, dass Sie über 18 Jahre alt sind.
CO2 Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetzt und müssen eine “F“-Kennzeichnung im Fünfeck haben.
Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).