CZ 75 SP-01 Shadow “Mamba” – 9mm Luger, mit IPSC-Custom-Ausstattung
Hallo zusammen,
ich verkaufe meine CZ SP-01 Shadow “Mamba”, die ich mir ursprünglich für IPSC Production Klasse angeschafft habe. Da ich inzwischen weniger dynamisch schieße und auf RedDot umsteige, gebe ich die Pistole inkl. umfangreichem Zubehör ab. Funktioniert einwandfrei, hat mich nie im Stich gelassen – normale Gebrauchsspuren vorhanden.
Zur Waffe – CZ 75 SP-01 Shadow “Mamba” (Frankonia)
Basis ist die SP-01 Shadow, aufgewertet mit zugelassenen CZ-Custom-Teilen, entwickelt mit Unterstützung der CZ-Werksschützen:
• Optimierter Federnsatz
• CZ Custom Hammer für verbesserten Abzug
• Hi-Viz Korn mit roter Einlage für kontrastreiche Visierung
• Schlanke, griffige Alugriffschalen
Technische Daten
• Magazinkapazität: 18 Schuss
• Abzugssystem: DA/SA
• Lauflänge: 120 mm
• Lieferumfang: 4 Magazine, Pistolenkoffer
Zusätzliches Zubehör inklusive:
• IMI Defense KIDON Conversion Kit (passend für CZ 75, SP-01 Shadow 1/2, P-07, P-09, 2075 Rami – Weaver-Rail vorne nötig), inkl. Flip-up-Visierung, Vordergriff, Picatinny-Rails, Multifunktions-Riemen, QR-Riemenbügel, Tube und Schaft, beidhändig nutzbar
• RedDot auf dem Kidon
• 1× Höppner & Schumann Holster Speedsec
• 3× Höppner & Schumann Magazinhalter
• 1× Höppner & Schumann Gürtelsystem, zweilagig
Bei Fragen gerne melden!
Rechtlicher Hinweis zum privaten Waffenverkauf
Hinweis: Ich bin kein Anwalt – das Folgende ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bitte prüfe die aktuellen Vorgaben im Einzelfall, z. B. beim zuständigen Ordnungsamt/Waffenbehörde oder einem Fachanwalt für Waffenrecht.
• Diese Waffe ist eine erlaubnispflichtige Schusswaffe gem. Waffengesetz (WaffG). Der Verkauf/Erwerb darf ausschließlich an Personen erfolgen, die im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis sind (z. B. Waffenbesitzkarte für die entsprechende Waffenart).
• Der Verkäufer ist verpflichtet, sich vor Übergabe die gültige Erlaubnis des Käufers im Original vorlegen zu lassen und zu prüfen, dass die Waffe dort eingetragen werden darf.
• Die Anzeige des Verkaufs bei der zuständigen Waffenbehörde (sowohl durch Verkäufer als auch Käufer) ist gesetzlich vorgeschrieben.
• Versand darf nur unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Versand als “Waffe” über zugelassene Dienstleister, keine Versendung an Privatadressen ohne entsprechende Berechtigung) erfolgen. Persönliche Übergabe gegen Vorlage der Erlaubnis ist üblich und empfehlenswert.
• Diese Anzeige richtet sich ausschließlich an Personen, die im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse sind. Eine Weitergabe an Unberechtigte ist strafbar.