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Jagdrecht

Jagdrecht

Der Begriff Jagdrecht bezeichnet in Deutschland zweierlei Sachverhalte. Einerseits werden mit dem Begriff als objektives Recht alle Normen in Bezug auf die Jagd als Tätigkeitsfeld zusammengefasst, andererseits wird auch das subjektive Recht, die Berechtigung zur Ausübung der Jagd, als Jagdrecht  bezeichnet.

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