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Erwerbsberechtigungen - Übersicht

Gunfinder Magazin

Wer Waffen verkauft oder kauft muss einen Überblick darüber haben welche Dokumente überhaupt erst zum Kauf und zum Verkauf berechtigen. Dies ist nicht ganz eindeutig, Jäger müssen zum Bespiel immer im Besitz eines Jagdscheins sein, aber nicht zwangsläufig im Besitz einer Waffenbesitzkarte, welche sie erst beantragen können, wenn sie nachweislich über einen Waffenschrank und eine Waffe verfügen. Wer welche Waffenbesitzkarte bekommt ist auch nicht immer ganz eindeutig, zwar stimmt grundsätzlich, dass Jäger eine grüne, Sportschützen eine gelbe und Sammler eine rote Waffenbesitzkarte bekommen, es gibt aber auch Fälle, bei denen Sportschützen eine grüne Waffenbesitzkarte ausgestellt wird. Im folgenden ein kurzer Überblick, zu welchem Erwerb von Jägern, Sportschützen und Sammlern welche Erwerbsberechtigung vorgelegt werden muss.

Erwerbsberechtigung

  Jäger Sportschützen Sammler
Langwaffe Jagdschein Gelbe WBK Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet
Kurzwaffe WBK mit Voreintrag Grüne WBK mit Voreintrag Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet
Schalldämpfer WBK mit Voreintrag - -
Munition für Langwaffen Jagdschein WBK mit eingetragener Waffe Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet oder Muntionserwerbsschein
Wechsel- Austauschlauf für Langwaffen Jagdschein WBK mit Voreintrag -
Wechsel- Austauschlauf für Kurzwaffen WBK mit Voreintrag Grüne WBK mit Voreintrag -
Munition für Kurzwaffen WBK mit Voreintrag bzw eingetragener Kurzwaffe oder Munitionserwerbsschein Grüne WBK mit Voreintrag oder Munitionserwerbsschein Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet oder Muntitionserwerbsschein
Wechsel-/Austauschlauf oder Wechseltrommel für Kurzwaffen in gleichem oder kleinerem Kaliber als Grundwaffe WBK mit Voreintrag Grüne WBK mit Voreintrag Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet

 

Berechtigungen

Die Waffenbesitzkarten berechtigen zum Besitz der darin eingetragenen Waffen, jedoch nicht zum Führen in der Öffentlichkeit. Nur wer einen Waffenschein besitzt, darf Waffen in der Öffentlichkeit führen. 

Jäger dürfen nach § 13 (6) des Waffengesetz Waffen im Revier und auf dem Schießstand führen, außerdem im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten nicht schussbereit, also beispielsweise auf dem Weg von Zuhause ins Revier.

Erwerbsberechtigungen beim Online-Kauf

Beim Erwerb von Waffen und Munition muss die jeweilige Erwerbsberechtigung vorgelegt werden.

Online ist die Vorlage nicht eindeutig geregelt. Eine Möglichkeit ist, die Erwerbsberechtigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie postalisch an den jeweiligen Verkäufer zu schicken. Dies ist allerdings mit erhöhtem Aufwand verbunden, weil das Dokument auch zurückgeschickt werden muss.

Manche Händler akzeptieren auch einen Scan, allerdings besteht die Gefahr dass Scans gefälscht sein können. Eine von uns empfohlene und mit wenig Aufwand verbundene Methode besteht darin, die Authenzität der Dokumente bei der ausstellenden Behörde zu überprüfen. Dazu muss der Besitzer der Behörde allerdings das Recht einräumen, die Gültigkeit des Dokuments gegenüber Dritten zu bestätigen. 

Die größte Online-Plattform für Waffen im deutschsprachigen Raum E-Gun empfiehlt ebenfalls das Original einer Erwerbsberechtigung anzufordern.

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