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Pfefferspray

Gunfinder Magazin

Pfefferspray ist ein aus einer Spraydose wirkender Reizstoff, der gegen Menschen und Säugetiere eingesetzt werden kann. Der Wirkstoff Capsaicin wird aus Pflanzen der Gattung Capsicum gewonnen, er findet sich auch in Chili, Spanischem Pfeffer, Peperoni, Peperoncini oder Pfefferoni, was den Namen erklärt. 

Daraus folgt die Wirkung von Pfefferspray: 

Augen: heftiger brennender Schmerz und Schwellung der Schleimhäute bewirkt das sofortige Schließen der Augenlider für ungefähr fünf bis zehn Minuten.

Atmung: Ein Einatmen des Pfeffersprays führt zu Husten und Atemnot, selten Ersticken.

Haut: Die besprühten Stellen „brennen“ und zeigen für 15 bis 40 Minuten einen Juckreiz. Je nach Dosierung kann es aber noch 48 Stunden dauern, bis die Wirkung nachlässt.

All diese Wirkungen treten sofort oder innerhalb weniger Sekunden ein.

Die Anwendung von Pfefferspray ist zur Selbstverteidigung gegen Haushunde, Wildtiere oder Menschen (Notstand bzw. Notwehr) als Abwehrmittel bzw. Distanzwaffe möglich. Um die rechtliche Einstufung als Waffe und damit Prüfung und Bestimmungen nach dem Waffengesetz (etwa Reichweitenbegrenzung auf 2 m) in Deutschland zu umgehen, ist auf vielen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ (oder vergleichbar) aufgedruckt.  Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt. Der Einsatz durch Vollzugskräfte, insbesondere die Polizei und die Feldjäger, erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ministerien.

Aufgrund des gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung hat sich die Nachfrage nach Pfefferspray 2015 und 2016 erheblich erhöht und kann inzwischen auch in Drogerien und Supermärkten gekauft werden. Vorher war der Erwerb nur im Fachhandel möglich.

Das Sprühbild von Pfefferspray kann einem konischen Nebel oder einem Strahl entsprechen. Die Reichweite beträgt bei handelsüblichen Geräten 1,5 bis 5 m. Der Vorteil der Nebelwolke liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit empfindliche Stellen des angreifenden Angreifers oder angreifendes Tiers zu treffen höher ist, allerdings ist die Reichweite wesentlich geringer als bei einem flüssigen Strahl.

Für den Einsatz gegen Menschen mitgeführte Reizstoffsprühgeräte dagegen dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren besessen werden. Der enthaltene Reizstoff muss zudem als gesundheitlich unbedenklich zugelassen worden sein. Im Übrigen dürfen Reichweite und Sprühdauer von Reizstoffsprühgeräten bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen. Zum Nachweis dieser Eigenschaften muss an diesen ein entsprechendes Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein. Tierabwehrsprays unterliegen keinerlei vergleichbaren Einschränkungen. Auch sie dürfen allerdings nicht bei Demonstrationen oder auf dem Weg dorthin mitgeführt werden.

In Tierabwehrsprays ist zumeist der Wirkstoff Oleoresin Capsicum enthalten. Für Reizstoffsprühgeräte ist dieser nicht zugelassen. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde Tierversuche voraussetzen, die nach dem geltenden Tierschutzgesetz nicht durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril oder Omega-Chloracetophen  wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Der Besitz von Reizstoffsprühgeräten mit einem nicht zugelassenen Wirkstoff stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

Wird Pfefferspray gegen einen Menschen eingesetzt, so erfüllt dies grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Die Strafbarkeit entfällt jedoch, sofern ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt. Eine Notwehrhandlung ist sowohl mit einem Reizstoffsprühgerät als auch mit einem Tierabwehrspray zulässig.

Behördliche Vollzugsbeamte wie Polizisten dürfen Pfefferspray auch für unmittelbaren Zwang gegen Menschen führen. 

Wer Pfefferspray zur Tierabwehr sucht, kann dieses auch über Gunfinder finden, da die meisten Online-Portale und Plattformen wie EGun, Auctronia oder Auctronia sowie zahlreiche Schützen- und Jagdshops Pfefferspray in ihrem Angebot integriert haben.

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