Munition und Wiederladen kaufen und verkaufen
Auf Gunfinder kannst du Munition sowie Komponenten zum Wiederladen anbieten und kaufen. Dabei gelten besondere Regeln – hier erfährst du, worauf du als Verkäufer und als Käufer achten musst.
Munition verkaufen
Munition darfst du nur an Erwerbsberechtigte abgeben. Prüfe deshalb – wie beim Waffenverkauf – vor der Übergabe die Berechtigung des Käufers. Zum Erwerb von Munition berechtigen je nach Fall zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte mit passendem Kalibereintrag, ein gültiger Jagdschein oder ein Munitionserwerbsschein. Hier liest du, wer was erwerben darf.
Gib im Inserat das Kaliber und die Laborierung genau an – so finden Interessenten dein Angebot leichter und Missverständnisse werden vermieden.
Wiederladen: Komponenten anbieten
Zum Wiederladen gehören unter anderem Geschosse, Hülsen und Zündhütchen. Wichtig: Treibladungspulver unterliegt dem Sprengstoffrecht – Erwerb, Besitz und Weitergabe sind erlaubnispflichtig. Biete solche Komponenten nur an, wenn du die rechtlichen Voraussetzungen kennst, und gib sie nur an Berechtigte ab. Im Zweifel informiere dich vorab bei deiner zuständigen Behörde.
Versand von Munition
Munition und Waffe dürfen nie in derselben Sendung verschickt werden. Ob und wie du Munition versenden darfst, hängt vom jeweiligen Logistikunternehmen ab – informiere dich vorab über dessen Bedingungen. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Versand von Waffen.
Als Käufer
Halte deine Erwerbsberechtigung bereit und schicke sie dem Verkäufer auf Anfrage vollständig und lesbar zu. So läuft die Abwicklung für beide Seiten reibungslos.