Allgemeiner Hinweis:
Wenn Sie diese auf der Strasse mit sich führen wollen, dann benötigen Sie von Ihrem zuständigen Amt einen "Kleinen Waffenschein". Diesen bekommen Sie nach erfolgreicher Personenüberprüfung ausgestellt. Möchten Sie diese lediglich in Ihrem befriedeten Besitztum nutzen, dann ist kein "" von Nöten.