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NWR II: Welche Magazine sind erlaubt?

NWR II: Welche Magazine sind erlaubt?

Im Spätsommer beginnt mit den Erntejagden die heiße Jagdsaison der Bewegungsjagden. Im September werden sie direkt von den Drückjagden abgelöst- daher ist im August die beste Zeit noch einmal aufzurüsten, zum Beispiel mit einem Drückjagdmagazin mit höherer Patronenkapazität, als sie bei Ansitz oder Pirsch benötigt werden.

Ab dem 01.09. tritt allerdings das neue NWR II in Kraft, in welchem künftig auch die Magazinkapazität beschränkt wird.

Künftig verboten sind sogenannten Hi-Cap-Magazine (also “High Capacity” - hohe Kapazität), das sind Magazine mit mehr als 20 Schuss Kapazität bei Kurzwaffen und mehr als 10 Schuss bei Langwaffen. Halbautomaten, welche fest eingebaute Magazine haben, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können sind damit auch verboten. Repetierer hingegen, welche fest eingebaute Magazine haben die mehr als zehn Patronen aufnehmen können sind von dem Verbot in seinem derzeitigen Rahmen nicht berührt.

Für Neu-Anschaffungen bedeutet das: Keine Magazine für Langwaffen kaufen, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können! Magazine welche sich schon im eigenen Besitz befinden müssen entweder bei der jeweiligen Waffenbehörde abgegeben werden, oder ein Antrag gestellt werden, um das Magazin behalten zu dürfen (Paragraph 58 mit Verweis auf § 40, Waffengesetz)

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