
Obwohl Airsoft-Waffen in der Regel freie Waffen sind und damit ab 18 Jahren erworben werden dürfen, ist der Umgang mit ihnen vom Waffengesetz geregelt. Oder anders ausgedrückt, wer Airsoft-Waffen besitzt muss sich auch an die Vorschriften halten, die sich aus dem Waffengesetz ergeben. Grundsätzlich: Das Waffengesetz regelt den Umgang und Verkehr mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Warum dies Airsoft-Waffen betrifft steht im nächsten Absatz.
Aus dem Waffengesetz geht hervor, dass Schusswaffen Gegenstände sind, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse mittels heißer oder kalter Gase durch einen Lauf getrieben werden (Anlage 1 (zu §1 Abs.4) WaffG). Und dies trifft auf Airsoft-Waffen zu! Im weiteren Gesetzestext wird die Einteilung von Airsoftwaffen weiter spezifiziert. So gibt es Airsoft-Waffen die bereits ab 14 Jahren erworben werden dürfen, weil sie als Spielzeug gelten. Dies gilt aber nur für Modelle mit einer Mündungsenergie von bis zu 0,5 Joule. Airsoft-Waffen, mit einer Mündungsenergie zwischen 0,5 Joule und 7,5 Joule gehören zu den freien Waffen und sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. Allerdings müssen sie das Prüfsiegel der Physikalisch Technischen Bundesanstalt, das Zeichen “F im Fünfeck” aufweisen.
Airsoft-Waffen mit bis zu 0,5 Joule Mündungsenergie. Diese Waffen dürfen neben Einzelschuss- auch halbautomatisch und vollautomatisch ("Dauerfeuer") schießen.
Airsoft-Waffen, bis 7,5 Joule Mündungsenergie, welche mit das Kennzeichen F im Fünfeck aufweisen. Ab 0,5 Joule Mündungsenergie dürfen Airsoft-Waffen in Deutschland nicht mehr vollautomatisch schießen können! Theoretisch wären auch Mündungsenergien von über 7,5 Joule möglich und demnach erlaubnispflichtig. Die stärksten Airsoft-Waffen weisen allerdings eine Mündungsenergie von etwa 3,5 Joule Mündungsenergie auf.
Airsoft-Waffen dürfen beim Transport nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein. Die Waffe ist in einem geschlossenen Behältnis getrennt von der Munition zu transportieren. Als Verpackung eignet sich ein Futteral, eine Tasche, ein Waffenkoffer oder auch ein Karton. Außerdem muss man ein Bedürfnis haben die Airsoft-Waffe zu transportieren, zum beispiel wenn man zu einem Spielfeld fährt oder aus einem Geschäft abholt. Ständig mitnehmen darf man die Waffe jedoch nicht!
Nein. Airsoft-Waffen gelten als Anscheinswaffen, weil sie Ihren realen Vorbildern täuschend ähnlich sehen. “Führen” bedeutet im Sinne des Waffengesetzes, die tatsächliche Gewalt außerhalb des befriedeten Grunds, also der eigenen Wohnung, des eigenen Grundstücks oder der eigenen Geschäftsräume über die Waffe auszuüben. Um eine Waffe führen zu dürfen, also öffentlich die Gewalt darüber auszuüben, benötigt man einen Waffenschein. Ein Airsoft-Spielfeld ist ein befriedetes Gebiet, wo die Airsoft-Waffe geführt werden darf.
Waffen mit einer Mündungsenergie von bis zu 7,5 Joule dürfen auf befriedetem Gebiet geschossen werden, also im eigenen Garten (sofern sichergestellt wird, dass die Geschosse diesen nicht verlassen), als auch auf Airsoftfeldern, sofern eine Erlaubnis des Besitzers, des Inhabers des Hausrechts vorliegt.
Ein Tresor ist für Airsoftwaffen nicht notwendig. Allerings muss der Besitzer gewährleisten, dass die Waffe vor unbefugtem Zugriff sicher ist- also muss sie in einem abgeschlossenen Schrank, einem verschlossenen Futteral oder ähnlichem aufbewahrt werden.