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Erwerbsberechtigung

Gunfinder Magazin

Wem darf ich eine Waffe verkaufen?

Beim Verkauf von Waffen und Munition ist der Verkäufer dafür verantwortlich zu prüfen, ob der Käufer erwerbsberechtigt ist. Je nach Waffe sind verschiedene Erwerbsberechtigungen erforderlich.

Freie Waffen sind ab einem Alter von 18 Jahren frei verkäuflich. Käufer müssen also einen Altersnachweis erbringen. 

Zum Kauf von erlaubnispflichtigen Waffen muss eine gültige Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte/ Jagdschein / Munitionserwerbsschein) im Original vorgelegt werden. 

Welche Erwerbsberechtigung im Detail zum Kauf berechtigen erfährst du hier:

 

 

 

Wie überprüfe ich die Erwerbsberechtigung eines Interessenten?

Die Verkäufer hat die Pflicht, die Erwerbsberechtigung von Käufern zu überprüfen.

Welche Dokumente zum Kauf von Waffen berechtigen erfährst du hier:

 

 

Zur Überprüfung gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Original-EWB

Zum einen besteht die Möglichkeit, das Original der Erwerbsberechtigung zu prüfen. Dieses kann der Käufer entweder vorzeigen, wenn er die Waffe persönlich abholt, oder die Erwerbsberechtigung im Original verschicken- wovon wir allerdings abraten würden.

 

Scan einer EWB

Du kannst dir vom Käufer auch einen Scan der Erwerbsberechtigung zuschicken lassen.

Dann musst du allerdings sichergehen, dass das Dokument auch gültig ist. Weswegen du telefonisch Rücksprache mit der Behörde halten solltest, welche das Dokument ausgestellt hat. Der Käufer sollte der Behörde allerdings Vorfeld das Recht einräumen, die Informationen zu bestätigen. Bitte den Käufer, seine Waffenbehörde zu kontaktieren.

 

Sind Nutzer mit Identitätsprüfung automatisch erwerbsberechtigt?

Nein! Um ihre Idenität zu bestätigen, müssen sich Nutzer online ausweisen, wodurch die Identität der Nutzer festgestellt und beglaubigt wird. Dieser Prozess dient der Sicherheit auf Gunfinder, um die Verwendung von Fake-Profilen auszuschließen.

Ob die Nutzer eine Erwerbsberechtigung besitzen wird bei der Identitätsprüfung nicht abgefragt.

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