Differenzbesteuerung (Österreich)
Die Differenzbesteuerung ist ein Verfahren der Umsatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz 1994. Sie greift, wenn ein Händler Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände oder Sammlungsstücke weiterverkauft, die er ohne Umsatzsteuer eingekauft hat, typischerweise von einer Privatperson. Die Umsatzsteuer fällt dann nicht auf den ganzen Verkaufspreis an, sondern nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis: Der Händler versteuert nur seine Marge.
Für wen ist das wichtig?
- Händler von Gebrauchtwaren, etwa Waffen, Optik, Uhren oder Elektronik
- Käufer, die keine ausgewiesene Umsatzsteuer auf der Rechnung erwarten sollten
- Unternehmer als Käufer, die aus solchen Rechnungen keine Vorsteuer abziehen können
Warum wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen?
Weil die Steuer nur auf die Spanne berechnet wird, darf die Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Stattdessen trägt sie den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung". Käufer können deshalb keine Vorsteuer geltend machen, was vor allem für Geschäftskunden zählt.
Welche Vorteile hat die Differenzbesteuerung?
- geringere Steuerlast für den Händler auf gebrauchte Artikel
- günstigere Preise für Kunden, weil nicht der volle Steuersatz auf den ganzen Preis kommt
- einfache Kalkulation beim Ankauf von Privatpersonen
Ein Beispiel
- Einkaufspreis von der Privatperson: 800 €
- Verkaufspreis: 1.000 €
- Differenz: 200 €, Umsatzsteuer enthalten
- davon 20 % Umsatzsteuer: 200 × 20 / 120 ≈ 33,33 €
Auf Gunfinder kann ein gewerblicher Verkäufer ein Inserat beim Erstellen als differenzbesteuert kennzeichnen; die nach einem Sofortkauf erzeugte Rechnung trägt dann den entsprechenden Hinweis.