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Erbwaffen (Österreich)

Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage für ein Land: Österreich. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du einen Büchsenmacher, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Waffen werden oft vererbt, und die Erben stehen dann unvorbereitet vor der Frage, was damit geschehen soll. In Österreich regelt § 43 Waffengesetz den Ablauf: sofort melden, dann innerhalb von zwölf Monaten entscheiden. Hier die wichtigsten Punkte.

Sofort: die Waffenbehörde verständigen

Wer Schusswaffen der Kategorie B oder C, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen aus einem Nachlass in seiner Obhut hat, muss das unverzüglich der Waffenbehörde anzeigen, also der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder in Wien der Landespolizeidirektion. Damit darf nicht bis zum Ende des Verlassenschaftsverfahrens gewartet werden. Die Behörde kann die Waffen bis zur Klärung sicherstellen.

Zwölf Monate Zeit

Ab Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens hast du zwölf Monate, um nachzuweisen, dass du die Waffen besitzen darfst, oder sie abzugeben:

  • Kategorie C (Büchsen, Flinten): eine gültige Jagdkarte reicht, sonst beantragst du eine Waffenbesitzkarte. Die Waffen müssen innerhalb der zwölf Monate bei einem Waffenhändler auf dich registriert werden.
  • Kategorie B (Pistolen, Revolver, Halbautomaten, Repetierflinten): du brauchst eine Waffenbesitzkarte; die Jagdkarte genügt nicht. Für den Antrag als Erbe musst du keine besondere Rechtfertigung angeben, die übrigen Voraussetzungen wie Verlässlichkeit und psychologisches Gutachten gelten aber.
  • Kategorie A und Kriegsmaterial: die Behörde entscheidet über das weitere Vorgehen.

Willst oder kannst du die Waffen nicht behalten, kannst du sie innerhalb der Frist an einen Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses, an einen Jagdkarteninhaber (nur Kategorie C) oder an einen Waffenhändler verkaufen, oder bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abliefern. Jede Abgabe ist der Behörde zu melden.

Erbwaffen verkaufen

Du darfst Erbwaffen einzeln oder als Sammlung verkaufen; eine Durchsicht und Reinigung erhöhen den Wert. Die Übergabe an einen privaten Käufer findet wie jeder Privatverkauf bei einem Waffenhändler statt, der die Berechtigung prüft und die Übertragung registriert. Wie das geht: Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen? Den Preis schätzt du mit Was ist meine Waffe wert?

Vorsicht beim Verkauf ins Ausland: Dort kommen die Vorschriften des Ziellandes und Ausfuhrpapiere dazu. Für Privatpersonen lohnt sich das selten; der Weg über einen Händler ist einfacher.

Munition

Munition aus dem Nachlass darfst du nur mit einer Berechtigung behalten. Sonst überlässt du sie einem Berechtigten oder gibst sie bei der Polizei ab.

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