Hallo liebe Jagdgenossen,
Ich biete hier wegen Umstellung mein digitales Nachsichtgerät Pulsar FN455 im absollutem Bestzustand an. Es ist das komplette Paket. Es muss nichts dazu gekauft werden. Den Zuatand können Sie auch den Fotos entnehmen. Gebbrauchspuren sind bei dem Gerät nicht sichtbar. Der Adapter ist für 58ger Gläser.
Was kann das FN im Revier: hier meine Eindrücke.
Das Pulsar FN ist, wie den meisten Waidmännern bekannt, ein digitales Vorsatzgerät. Das heißt, das Bild wird über einen Fotosensor erzeugt. Dadurch sind die Geräte im Vergleich größtenteils günstiger als Röhren- oder Wärmebildgeräte. So stellt sich dem Waidmann oft die Frage, ob das Gerät denn auch ausreicht, trotz des günstigen Preises.
Grundsätzlich gilt immer: entscheidend ist, was man mit dem Gerät abdecken möchte. Für ein großes Feld ist das FN eher ungeeignet. Für den Kirrungs- oder Waldjäger aber absolut ausreichend. Entfernungen bis zu 100 Meter werden nach unseren Praxistest ohne Probleme abgedeckt.
Vorteil Fotosensor
Ein weiterer Vorteil ist der verbaute Fotosensor. Dieser ist bei Weitem nicht so empfindlich wie eine Bildröhre. In der Dunkelheit muss man zwar permanent mit einem Aufheller nachhelfen, um ein brauchbares Bild zu erzeugen. Dafür kann das Gerät auch am Tag eingeschaltet und „Probe“ geschossen werden. Gerade für Neueinsteiger im Nachtsichtbereich ist das ideal.
Mein Fazit. So fällt mein Praxistest zum Pulsar FN aus:
Das Gerät ist im Nahbereich für den Kirrungs- und Waldjäger absolut brauchbar. Allerdings: der Vorteil des Fotosensors bei genügend Licht, muss bei wenig Helligkeit mit einem starken IR-Aufheller ausgeglichen werden.
Laut EU-Gesetz ist nachfolgender Vermerk bei Privatverkäufen aufzuführen:
Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Da mittlerweile auchPrivatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistungs- und Rückgaberechte einräume. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie/Rückgabe bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten!