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Ein Gastbeitrag von
Kwannick
Kwannick
Gunfinder Experte
Wo und wann darf mit Schreckschusswaffen geschossen werden? Welche Messer darf man öffentlich führen? Und welche Waffen sind in Deutschland generell verboten? Wie hoch sind die Strafen? Diese und weitere Fragen aus dem Bereich des Waffenrechts werden hier beantwortet.

Top 10 Fragen zu Schreckschusswaffen

Gunfinder Magazin

Zwar gibt es bereits einen ausführlichen Artikel zum Thema Schreckschusswaffen im Gunfinder Magazin, aber einige wichtige Fragen werden in diesem Beitrag leider nicht beantwortet. Vom PTB Prüfzeichen bis hin zur Beantragung des kleinen Waffenscheins enthält dieser Artikel daher weitere Informationen, die im Umgang mit Schreckschusswaffen wichtig sind.

Welche Voraussetzungen muss man vor dem Kauf einer Schreckschusswaffe erfüllen? 

Die Antwort auf diese Frage ist relativ simpel, da Schreckschusswaffen zwar Waffen i.S.d. Waffengesetzes sind, jedoch zu den sogenannten freien Waffen gehören. Der Erwerb und Besitz sind also erlaubnisfrei, sofern die Waffen ein PTB Prüfzeichen tragen. Solche Waffen können dann ab einem Alter von 18 Jahren frei erworben werden. Man benötigt also lediglich einen Altersnachweis. 

Die Waffen werden beim Kauf übrigens nicht registriert und auch nicht behördlich erfasst. Man kann theoretisch so viele Waffen kaufen wie man will und es ist egal ob man diese Waffen neu im Geschäft / Internet oder gebraucht kauft. Es gelten dieselben rechtlichen Vorgaben. Einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang ist nur das Waffenverbot für den Einzelfall, geregelt im § 41 WaffG. 

 

Wie sieht es mit Waffen ohne PTB Prüfzeichen aus?

Eine wirklich sehr spannende Frage, die vor allem nach der Änderung des Waffengesetzes jetzt plötzlich Relevanz entfaltet. Denn zuvor war es tatsächlich verboten, sich z.B. eine Schreckschusswaffe aus Tschechien zu besorgen, wenn diese kein PTB Prüfzeichen besitzt. Heute ist es zumindest theoretisch denkbar. Diese Waffe muss dann aber wiederum einer bestimmten EU-Richtlinie entsprechen (das ist in der Anlage 2 zum Waffengesetz näher umschrieben). Insofern ist es zwar theoretisch erlaubt, aber praktisch doch eher schwierig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, der wählt stets eine Waffe mit PTB Prüfzeichen, um gewissen Problemen bereits im Vorfeld zu entgehen. 

 

Wozu berechtigt der kleine Waffenschein?

Das richtige Stichwort ist hier Führen. Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschusswaffen. Ganz unabhängig davon, in welchem Ladezustand sich die Waffe gerade befindet.


„Laut Waffengesetz führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.“ // Anlage 1 zum WaffG

Heißt also im Klartext: wer zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück Umgang mit einer solchen Waffe hat, benötigt dazu keine gesonderte Berechtigung und muss lediglich 18 Jahre alt sein. Möchte man die Waffe dann aber auch mit nach draußen nehmen, dann wird der kleine Waffenschein fällig (siehe auch § 10 Abs. 4 WaffG).

 

Wie beantragt man den kleinen Waffenschein?

Eine Frage, die man so nicht zu 100% beantworten kann, da dies von Wohnort zu Wohnort unterschiedlich ist. Denn zuständig ist der jeweilige Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der ihr euren Wohnsitz habt. Das kann dann unter Umständen auch die örtliche Polizei sein, die diese Aufgabe übernimmt. Vielerorts kann der Antrag aber bereits per Post oder gar übers Internet eingereicht werden. Damit spart man vor allem Zeit, die man auch dringend benötigt. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten ist durchaus keine Seltenheit. Und Gebühren fallen natürlich auch noch an. 

 

Was kostet der kleine Waffenschein?

Auch diese Frage lässt sich leider nicht einheitlich beantworten. In meinem Wohnort werden aktuell ca. 60 Euro aufgerufen. In Hamburg bezahlt man für die Berechtigung lediglich 50 Euro, in Berlin sind es hingegen schon knapp 100 Euro. Zusammengefasst sollte man ca. 50 bis 100 Euro einplanen. Dabei ist natürlich auch zu beachten, dass das Geld bzw. zumindest die Anzahlung weg ist, sofern der Waffenschein aus irgendwelchen Gründen nicht erteilt werden kann. Denn die Behörden erheben Verwaltungsgebühren, die nachträglich nicht wieder erstattet werden. Wenn man also z.B. als Beschuldigter in einem aktuellen Strafverfahren angeklagt ist, dann sollte man mit dem Antrag vorerst noch warten.  

 

Schreckschusswaffe offen oder verdeckt führen?

Dieser Frage bin ich bereits in einem ausführlichen YouTube Video auf den Grund gegangen, von daher hier nur die Kurzfassung: es gibt im ganzen Waffengesetz und auch in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz keine Vorschrift, die besagt, wie die Waffe letztendlich zu führen ist. Natürlich macht es durchaus Sinn, Waffen immer nur verdeckt mitzuführen, um keine Panik und schlussendlich vielleicht sogar einen unnötigen Polizeieinsatz auszulösen. Bezieht man sich jedoch rein auf die Gesetzeslage, dann könnte die Waffe sowohl offen, als auch verdeckt getragen werden. Wichtig ist nur, dass man auch immer seinen kleinen Waffenschein und einen entsprechenden Ausweis mitführt.


Weitere Informationen zu diesem Thema sind in meinem YouTube Video enthalten. 

 

Muss man einen Waffenschrank zur Aufbewahrung kaufen?

Waffenschränke werden in Deutschland in verschiedene Klassen (auch Widerstandsgrade genannt) eingeteilt, um entscheiden zu können, wie viele Kurz- und / oder Langwaffen jeweils in dem Schrank gelagert werden dürfen. Für Schreckschusswaffen benötigt man jedoch kein spezielles Sicherheitsbehältnis, denn ein „verschlossenes Behältnis“ reicht laut Gesetz bereits aus. Die Waffen müssen also lediglich ungeladen und verschlossen gelagert werden. Um sicherzustellen, dass Unbefugte aber wirklich keinen Zugriff auf die Waffen haben, sollte man an dieser Stelle natürlich nicht sparen und sich zumindest einen kleinen Möbeltresor o.ä. anschaffen. 

 

Eignen sich Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung?

Schreckschusswaffen werden auch als SRS-Waffen bezeichnet. Hinter dieser Abkürzung versteckt sich letztendlich der Anwendungsbereich dieser Waffen. Die Buchstaben stehen dabei für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Folglich sind Schreckschusswaffen sehr wohl auch zur Selbstverteidigung geeignet. Insbesondere wenn diese mit speziellen Kartuschen geladen werden, die Reizstoffe wie z.B. Pfeffer oder CS enthalten. Es gibt auch besondere Knallblitz bzw. sogenannte Flash Kartuschen, die einen besonders lauten Knall und ein besonders starkes Mündungsfeuer erzeugen. Ob man diese Waffe dann aber tatsächlich zur Selbstverteidigung führen möchte, bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

 

Kann eine gefährliche Körperverletzung mittels Schreckschusswaffe durch Notwehr gerechtfertigt sein?

Grundsätzlich ja, aber das kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Bei der Prüfung von Rechtfertigungsgründen müssen viele Faktoren beachtet werden. Sie werden nicht umsonst vor Gericht von Volljuristen unter die Lupe genommen. Eine allgemeine Antwort auf diese Frage ist daher kaum möglich.

 

 Kann man mit einer Schreckschusswaffe scharfe Munition verschießen?

Kurz und knapp: das geht natürlich nicht. Zunächst einmal ist jede Waffe mit einer besonderen Laufsperre ausgestattet, die verhindern soll, dass Projektile durch eben diesen getrieben werden können. Darüber hinaus ist es gar nicht möglich, eine 9 mm Luger Patrone in das 9 mm P.A.K. Kartuschenlager einer Schreckschusswaffe zu laden. Die Größenverhältnisse sind hier einfach nicht kompatibel. 

Und selbst wenn man es schaffen sollte, die Waffe verbotswidrig umzubauen, dann ist dies nicht nur äußerst schwierig und illegal, sondern auch extrem gefährlich. Dem hohen Druck scharfer Munition würde eine Schreckschusswaffe sicherlich nicht lange standhalten. Das Verschießen scharfer Munition ist also gleich aufgrund mehrerer Faktoren nicht möglich. 

 

Was kostet eine Schreckschusswaffe?

Sofern man die genannten Voraussetzungen erfüllt, steht dem Kauf einer Schreckschusswaffe grundsätzlich nichts im Wege. Es ist dabei völlig egal, ob die Waffe online oder ganz klassisch im Ladengeschäft gekauft wird. Die Preise liegen natürlich deutlich unter den Preisen scharfer Schusswaffen und schwanken zwischen 75 und 250 Euro. Dies ist natürlich auch von der jeweiligen Marke und dem Modell abhängig. Eine solide Schreckschusswaffe bekommt man aber bereits für 150 Euro. Vergleichsportale wie Gunfinder erleichtern dabei die Suche, da hier gleich mehrere Angebote diverser Plattformen und Händler miteinander verglichen werden können. 

Bei den erforderlichen Kartuschen sollte man jedoch aufpassen. Da es sich um Gefahrgut handelt, kann der Versand hier schnell teuer werden. Neben der 10 bis 20 Euro pro 50 Schuss kommen dann nochmal 20 Euro oder mehr für den Gefahrgutversand dazu. Benötigt man also nur kleine Mengen, sollte man vielleicht doch lieber in ein Ladengeschäft gehen. Oder man legt sich einen entsprechenden Vorrat an und kauft direkt größere Mengen. So bekommt man die Kartuschen dann wohl auch zum günstigsten Preis. 

 

Weitere Informationen zu Schreckschusswaffen und natürlich auch zu anderen freien Waffen befinden sich auf meinem YouTube Kanal „Kwannick - Waffengesetz und Co“.

Disclaimer: Die Auszüge aus dem Waffengesetz entstammen der aktuell geltenden Fassung vom 01.09.2020. Der Autor dieses Artikels übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

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