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Waffenübergabe: so läuft sie rechtlich ab (Schweiz)

Aktualisiert am 24. Oktober 2026
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage für ein Land: Schweiz. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du einen Büchsenmacher, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Käufer und Verkäufer wickeln den Kauf direkt miteinander ab, Gunfinder ist als Marktplatz daran nicht beteiligt. Damit die Übergabe rechtssicher abläuft, solltest du diese Schritte kennen.

Vor der Übergabe: Berechtigung klären

Welche Berechtigung der Käufer braucht, hängt von der Waffe ab: Waffenerwerbsschein, schriftlicher Vertrag oder Ausnahmebewilligung. Lass dir im Chat Ausweis und Dokument lesbar schicken. Was wofür gilt: Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen?

Übergabe mit Waffenerwerbsschein

  1. Der Käufer beantragt den Schein bei seinem kantonalen Waffenbüro und bringt das Original zur Übergabe mit.
  2. Du prüfst Ausweis und Schein, trägst die Waffe auf dem Schein ein, wo vorgesehen, und behältst das Original zehn Jahre.
  3. Innert 30 Tagen schickst du eine Kopie des Waffenerwerbsscheins an das Waffenbüro, das ihn ausgestellt hat (Artikel 9c Waffengesetz).
  4. Die Waffe wechselt ungeladen den Besitzer, Zug um Zug gegen Bezahlung.

Übergabe mit schriftlichem Vertrag

  1. Du prüfst Identität und Alter am amtlichen Ausweis und vergewisserst dich, dass kein Hinderungsgrund vorliegt; bei Zweifeln verlangst du einen Strafregisterauszug. Bei einer Feuerwaffe machst du eine Kopie des Ausweises.
  2. Ihr füllt den Vertrag nach Artikel 11 Waffengesetz aus, etwa unseren Vertrag zum Ausfüllen oder über Suisse ePolice, und unterschreibt beide. Jeder bewahrt ein Exemplar zehn Jahre auf.
  3. Handelt es sich um eine Feuerwaffe, schickst du innert 30 Tagen eine Kopie des Vertrags mit der Ausweiskopie an die Meldestelle im Wohnsitzkanton des Käufers, also an dessen Waffenbüro. Manche Kantone wollen dafür ihr eigenes Formular oder die Meldung über Suisse ePolice.
  4. Die Waffe wechselt ungeladen den Besitzer, Zug um Zug gegen Bezahlung.

Persönlich oder per Post

Die persönliche Übergabe ist der sicherste Weg: Du siehst Ausweis und Dokument im Original und das Geld wechselt gleichzeitig. Ein Versand ist in der Schweiz möglich, wenn die Berechtigung vorher geklärt ist und der Vertrag vorliegt, siehe Versand von Waffen.

Nach der Übergabe

Der Käufer transportiert die Waffe ungeladen, mit leeren Magazinen und auf direktem Weg nach Hause und bewahrt sie sorgfältig auf. Munition darf nicht im selben Behältnis geladen sein. Eine weitere Meldung ist nicht nötig, außer der Kanton verlangt sie ausdrücklich.

Waffen, die keine Waffen sind

Schwache Druckluftwaffen ohne Ähnlichkeit mit Feuerwaffen, durchsichtige Softairwaffen oder Messer wechseln formlos den Besitzer. Auch hier ist die persönliche Übergabe mit Barzahlung der sicherste Weg.

Die allgemeinen Regeln für einen sicheren Handel, vom Chat bis zur Bezahlung, stehen unter Sicher handeln auf Gunfinder.

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