Dokumente und Formulare (Schweiz)
Kauf und Verkauf einer Waffe laufen in der Schweiz über wenige Dokumente. Hier steht, welche das sind, wofür sie gelten und wo du sie bekommst.
Waffenerwerbsschein (WES)
Nötig für Pistolen, Revolver, Halbautomaten und die meisten anderen Feuerwaffen. Der Käufer beantragt ihn beim Waffenbüro seines Wohnkantons, in vielen Kantonen online über Suisse ePolice, mit Ausweis und Strafregisterauszug. Voraussetzungen: 18 Jahre, keine Beistandschaft, kein einschlägiger Strafregistereintrag, keine Gefährdungsanzeichen. Der Schein gilt sechs Monate, für eine Waffe oder bis zu drei bei gleichzeitigem Erwerb von derselben Person, und kostet je nach Kanton etwa 50 Franken. Als Verkäufer erhältst du das Original und bewahrst es zehn Jahre auf; eine Kopie schickst du innert 30 Tagen an das Waffenbüro, das ihn ausgestellt hat (Artikel 9c).
Schriftlicher Vertrag (Artikel 11)
Für Waffen ohne Erwerbsschein (Jagd- und Repetiergewehre, Druckluft-, Schreckschuss- und Softairwaffen, die als Waffen gelten) ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht. Er enthält Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Ausweisnummer beider Parteien sowie Waffenart, Hersteller, Bezeichnung, Kaliber und Waffennummer, Datum und Unterschriften. Beide bewahren ihn zehn Jahre auf. Ein Vertrag gilt auch für Tausch, Schenkung und Leihe, denn auch das ist ein Erwerb. Bei einer Feuerwaffe machst du als Verkäufer eine Kopie des Ausweises des Käufers und schickst innert 30 Tagen eine Kopie des Vertrags mit der Ausweiskopie an die Meldestelle in dessen Wohnsitzkanton. Manche Kantone wollen dafür ihr eigenes Formular oder die Meldung über Suisse ePolice.
Vertrag nach Artikel 11 online ausfüllen, drucken oder als PDF speichern
Strafregisterauszug
Für den Waffenerwerbsschein braucht der Käufer einen aktuellen Auszug. Beim Verkauf mit Vertrag darfst du als Verkäufer bei Zweifeln einen Auszug verlangen; viele Verkäufer tun das grundsätzlich. Den Auszug bestellt man online beim Bundesamt für Justiz.
Ausnahmebewilligung
Für verbotene Waffen, etwa Halbautomaten mit großen Magazinen, Sturmgewehre 57 und 90 oder Schalldämpfer, erteilt der Kanton Sportschützen und Sammlern eine Ausnahmebewilligung; sie ersetzt den Erwerbsschein und wird dir als Verkäufer vorgelegt.
Waffentragschein
Erlaubt das Tragen in der Öffentlichkeit und wird Privaten nur bei nachgewiesenem Bedürfnis erteilt. Für den Verkauf spielt er keine Rolle.
Europäischer Feuerwaffenpass
Für Reisen mit eigenen Waffen in EU-Länder, zur Jagd oder zum Wettkampf; beantragt beim Kanton, fünf Jahre gültig. Für einen Verkauf innerhalb der Schweiz nicht nötig.
Wie die Übergabe abläuft: Waffenübergabe: so läuft sie rechtlich ab.