Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen (Österreich)?
Bevor du eine Waffe abgibst, musst du wissen, wem du sie überhaupt überlassen darfst. In Österreich ist das seit der Waffengesetz-Novelle 2025 klarer und strenger als früher: Für jede Schusswaffe der Kategorie B oder C braucht der Käufer eine behördliche Berechtigung, und die Übergabe zwischen Privaten findet bei einem Waffenhändler statt. Freie Waffen gehen an jeden Volljährigen.
Freie Waffen: ab 18, kein Waffenverbot
Für freie Waffen braucht der Käufer weder Dokument noch Registrierung. Du prüfst nur, dass er volljährig ist, am besten mit dem Ausweis. Frei sind zum Beispiel:
- Druckluft- und CO2-Waffen mit einem Kaliber unter 6 mm
- Gas- und Schreckschusswaffen
- Vorderlader mit Lunten-, Rad- oder Steinschloss sowie einschüssige Perkussionswaffen
- Schusswaffen, die vor 1871 hergestellt wurden
- Armbrüste, Messer und andere Waffen, die keine Schusswaffen sind
Einer Person, gegen die ein Waffenverbot besteht, darfst du auch eine freie Waffe nicht überlassen. Druckluftwaffen ab 6 mm Kaliber sind keine freien Waffen mehr, sondern Kategorie C.
Kategorie C: Büchsen und Flinten
Repetierbüchsen, Kipplaufbüchsen, Einzellader, Doppelflinten, Bockflinten und Druckluftwaffen ab 6 mm sind Kategorie C. Seit dem 28. April 2026 genügt die bloße Registrierung nicht mehr: Der Käufer braucht eine Waffenbesitzkarte, einen Waffenpass oder eine gültige Jagdkarte. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren; Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind davon ausgenommen. Wer vor dem Stichtag Kategorie-C-Waffen besessen hat, hat bis April 2028 Zeit, die Bewilligung nachzuholen, erwerben darf er bis dahin aber nur mit Bewilligung oder Jagdkarte.
Kategorie B: Pistolen, Revolver, Halbautomaten, Repetierflinten
Faustfeuerwaffen, halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten sind Kategorie B. Der Käufer braucht eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass, auf der die Zahl der erlaubten Waffen vermerkt ist; die Jagdkarte reicht hier nicht. Das Mindestalter ist seit April 2026 25 Jahre, für Jäger und Sportschützen 21.
Kategorie A: nie zwischen Privaten
Pumpguns, Waffen mit Schalldämpfer, Magazine über 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen und über 10 Schuss bei anderen Halbautomaten sowie Kriegsmaterial sind verbotene Waffen. Sie gehören nicht auf Gunfinder. Die eine Ausnahme sind Schalldämpfer für Jäger mit gültiger Jagdkarte, siehe Optik und Zubehör verkaufen.
So läuft die Übergabe ab
Eine Eigentumsübertragung einer Schusswaffe der Kategorie B oder C zwischen Privaten findet bei einem dazu ermächtigten Waffenhändler statt. Der Händler:
- prüft Ausweis und Waffendokument des Käufers und fragt das Zentrale Waffenregister ab,
- registriert die Übertragung im Zentralen Waffenregister, sodass die Waffe von deinem auf seinen Namen wandert,
- lagert die Waffe vier Wochen, wenn es für den Käufer der erste Erwerb in dieser Kategorie ist (Wartefrist nach § 41f WaffG, Inhaber eines Waffenpasses sind ausgenommen).
Für diese Leistung verlangt der Händler ein angemessenes Entgelt; vereinbart vorher, wer es trägt. Der Ablauf Schritt für Schritt steht unter Waffenübergabe: so läuft sie rechtlich ab.
Wie prüfe ich die Berechtigung vorher?
Lass dir im Gunfinder-Chat eine lesbare Kopie von Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte und vom Ausweis schicken und prüfe die Gültigkeit. Entscheidend ist aber die Prüfung beim Waffenhändler am Tag der Übergabe: Gib die Waffe nie vorher aus der Hand.
Ist ein Nutzer mit Identitätsprüfung automatisch berechtigt?
Nein. Die Identitätsprüfung auf Gunfinder stellt nur sicher, dass ein Nutzer die Person ist, die er vorgibt zu sein. Über eine waffenrechtliche Berechtigung sagt sie nichts. Mehr zur Identitätsprüfung.
Welche Kategorie für welchen Waffentyp gilt: Erwerbsberechtigung nach Waffentyp.