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Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen (Schweiz)?

Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage für ein Land: Schweiz. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du einen Büchsenmacher, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Bevor du eine Waffe abgibst, musst du wissen, wem du sie überlassen darfst. Das Schweizer Waffengesetz kennt drei Stufen: Waffen, die einen Waffenerwerbsschein brauchen, Waffen, die mit schriftlichem Vertrag ohne Schein erworben werden, und verbotene Waffen, für die eine kantonale Ausnahmebewilligung nötig ist. Dazu kommen Gegenstände, die gar nicht als Waffen gelten.

Mit Waffenerwerbsschein (WES)

Pistolen, Revolver, halbautomatische Gewehre, Vorderschaft- und Unterhebelrepetierer und die meisten anderen Feuerwaffen darf der Käufer nur mit einem Waffenerwerbsschein erwerben. Den stellt das kantonale Waffenbüro aus, wenn der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist, nicht verbeiständet, ohne einschlägigen Strafregistereintrag und ohne Anzeichen einer Selbst- oder Fremdgefährdung. Der Schein gilt sechs Monate und für eine Waffe (bis zu drei bei gleichzeitigem Erwerb). Lass dir das Original geben, bevor die Waffe den Besitzer wechselt, und bewahre es zehn Jahre auf; es ersetzt den Vertrag.

Ohne Schein, mit schriftlichem Vertrag

Nach Artikel 10 Waffengesetz brauchen diese Waffen keinen Erwerbsschein:

  • einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre sowie Nachbildungen einschüssiger Vorderlader
  • Repetiergewehre für Jagd und Sport, ausgenommen Vorderschaft- und Unterhebelrepetierer, darunter die alten Ordonnanzkarabiner 11 und 31
  • einschüssige Kaninchentöter
  • Druckluft- und CO2-Waffen ab 7,5 Joule oder solche, die mit Feuerwaffen verwechselt werden können
  • Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen, die mit Feuerwaffen verwechselt werden können

Dafür gilt: Der Käufer ist mindestens 18, nicht verbeiständet, ohne einschlägigen Strafregistereintrag und ohne Gefährdungsanzeichen. Du prüfst Identität und Alter am amtlichen Ausweis, darfst bei Zweifeln einen Strafregisterauszug verlangen und schließt einen schriftlichen Vertrag ab, den ihr beide zehn Jahre aufbewahrt. Handelt es sich um eine Feuerwaffe, schickst du als Verkäufer innert 30 Tagen eine Kopie des Vertrags an die Meldestelle deines Kantons. Angehörige einiger Staaten dürfen in der Schweiz keine Waffen erwerben; die Liste führt das Waffenbüro.

Verbotene Waffen

Seriefeuerwaffen, halbautomatische Gewehre mit Magazinen über 10 Schuss, Pistolen mit Magazinen über 20 Schuss, Schalldämpfer, Laser- und Nachtsichtzielgeräte und bestimmte Messer sind verboten. Sportschützen und Sammler können eine kantonale Ausnahmebewilligung erhalten; ohne sie ist kein Verkauf möglich. Mehr dazu unter Erwerbsberechtigung nach Waffentyp.

Keine Waffe im Sinn des Gesetzes

Druckluftwaffen unter 7,5 Joule, die nicht wie Feuerwaffen aussehen, durchsichtige Softairwaffen, Pfefferspray und gewöhnliche Messer sind keine Waffen nach dem Waffengesetz und werden formlos verkauft.

Wie prüfe ich vorher?

Lass dir im Gunfinder-Chat Ausweis und, wo nötig, den Waffenerwerbsschein oder die Ausnahmebewilligung lesbar schicken. Entscheidend bleibt die Prüfung bei der Übergabe mit dem Original. Wie die abläuft: Waffenübergabe: so läuft sie rechtlich ab.

Ist ein Nutzer mit Identitätsprüfung automatisch berechtigt?

Nein. Die Identitätsprüfung auf Gunfinder bestätigt nur, dass ein Nutzer die Person ist, die er vorgibt zu sein. Über Alter, Strafregister oder Erwerbsschein sagt sie nichts. Mehr zur Identitätsprüfung.

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