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Erwerbsberechtigung nach Waffentyp (Schweiz)

Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage für ein Land: Schweiz. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du einen Büchsenmacher, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Das Schweizer Waffengesetz fragt bei jedem Waffentyp dasselbe: Waffenerwerbsschein, schriftlicher Vertrag oder kantonale Ausnahmebewilligung? Hier findest du die Antwort nach Waffentyp sortiert, für den Verkauf privat an privat. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; im Zweifel entscheidet das kantonale Waffenbüro.

Wichtig: Die Erwerbsberechtigung sagt nichts über das Tragen. Transportiert wird ungeladen, mit leeren Magazinen und auf direktem Weg; das Tragen in der Öffentlichkeit braucht einen Waffentragschein, den Private kaum erhalten.

Pistolen und Revolver

Waffenerwerbsschein. Pistolen mit Magazinen über 20 Schuss sind verboten und brauchen eine Ausnahmebewilligung.

Repetierbüchsen und Repetiergewehre

Schriftlicher Vertrag, kein Schein, sofern es sich um Jagd- oder Sportrepetierer mit Verschluss handelt, Ordonnanzkarabiner 11 und 31 eingeschlossen. Vorderschaft- und Unterhebelrepetierer brauchen einen Waffenerwerbsschein.

Halbautomatische Gewehre

Waffenerwerbsschein mit Magazin bis 10 Schuss. Mit größerem Magazin oder als Sturmgewehr 57 und 90 aus dem Handel: verboten, Erwerb nur mit kantonaler Ausnahmebewilligung für Sportschützen (Nachweis von Vereinsmitgliedschaft oder regelmäßigem Schießen nach fünf und zehn Jahren) oder Sammler.

Flinten und Jagdgewehre

Einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre, also Doppel- und Bockflinten, Kipplaufbüchsen und Drillinge: schriftlicher Vertrag, kein Schein. Halbautomatische Flinten brauchen einen Waffenerwerbsschein, Vorderschaftrepetierflinten ebenso.

Druckluft- und CO2-Waffen

  • unter 7,5 Joule und nicht mit einer Feuerwaffe verwechselbar: keine Waffe, frei
  • ab 7,5 Joule oder verwechselbar: schriftlicher Vertrag, Käufer ab 18 ohne Hinderungsgrund

Vorderlader und historische Waffen

Nachbildungen einschüssiger Vorderlader: schriftlicher Vertrag. Mehrschüssige Perkussionsrevolver gelten als Faustfeuerwaffen und brauchen einen Waffenerwerbsschein. Das Schwarzpulver unterliegt dem Sprengstoffrecht, siehe Munition und Wiederladen.

Schreckschuss-, Imitations- und Softairwaffen

Sehen sie wie echte Feuerwaffen aus: schriftlicher Vertrag, Käufer ab 18. Durchsichtige oder klar als Spielzeug erkennbare Modelle sind frei. Alles zu Schreckschusswaffen.

Deaktivierte Waffen

Eine fachgerecht unbrauchbar gemachte Feuerwaffe ist keine Feuerwaffe mehr; wegen der Verwechselbarkeit gilt sie als Imitationswaffe und wechselt mit schriftlichem Vertrag den Besitzer.

Munition

Munition darf nur erwerben, wer die zugehörige Waffe erwerben dürfte: Ausweis, Volljährigkeit, kein Hinderungsgrund. An Schießanlässen gilt eine Ausnahme für die dort verschossene Munition.

Auf jedem Inserat zeigt Gunfinder, ob der Artikel frei ist oder eine Berechtigung verlangt. Das hilft beim Filtern, ersetzt aber nicht deine Prüfung bei der Übergabe. Wie die abläuft: Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen?

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