Erwerbsberechtigung nach Waffentyp (Österreich)
Das österreichische Waffengesetz teilt Schusswaffen in die Kategorien A (verboten), B (bewilligungspflichtig) und C (seit April 2026 ebenfalls bewilligungspflichtig, mit Jagdkarte als Ersatz). Dazu kommen die freien Waffen. Hier findest du, Waffentyp für Waffentyp, was der Käufer beim Privatverkauf braucht. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; im Zweifel entscheidet die Waffenbehörde.
Wichtig: Waffenbesitzkarte und Jagdkarte berechtigen zum Erwerb und Besitz, nicht zum Führen. Außerhalb der eigenen Wohnung oder Liegenschaft braucht es einen Waffenpass; der Transport ist nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis erlaubt.
Pistolen und Revolver
Kategorie B. Waffenbesitzkarte oder Waffenpass mit freiem Platz, Mindestalter 25 Jahre (Jäger und Sportschützen 21). Die Jagdkarte allein reicht nicht.
Repetierbüchsen, Kipplaufbüchsen, Einzellader
Kategorie C. Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder gültige Jagdkarte, Mindestalter 21 Jahre (Jagdkarteninhaber ausgenommen).
Halbautomatische Büchsen und Flinten
Kategorie B. Jede halbautomatische Schusswaffe braucht Waffenbesitzkarte oder Waffenpass. Mit einem Magazin über 10 Schuss ist sie Kategorie A und verboten.
Flinten
Doppelflinten, Bockflinten und Einzelladerflinten sind Kategorie C. Repetierflinten sind Kategorie B, Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem (Pumpguns) Kategorie A und damit verboten.
Kombinierte Waffen
Kategorie C. Drillinge, Bockbüchsflinten und andere Kipplaufwaffen folgen den Büchsen und Flinten.
Druckluft- und CO2-Waffen
- Kaliber unter 6 mm: frei ab 18
- Kaliber 6 mm und mehr: Kategorie C
Vorderlader und historische Waffen
Frei ab 18 sind Schusswaffen mit Lunten-, Rad- oder Steinschlosszündung, einschüssige Perkussionswaffen sowie Schusswaffen, die vor 1871 hergestellt wurden. Mehrschüssige Perkussionswaffen wie Perkussionsrevolver sind Kategorie B. Das Schwarzpulver zum Schießen unterliegt dem Schieß- und Sprengmittelrecht, siehe Munition und Wiederladen.
Gas- und Schreckschusswaffen
Frei ab 18, ohne Registrierung. Alles zu Schreckschusswaffen.
Deaktivierte Waffen
Eine nach EU-Norm deaktivierte Schusswaffe mit Bescheinigung des Beschussamts ist frei ab 18; sie bleibt im Zentralen Waffenregister vermerkt, die Übertragung wird dort nachgetragen.
Munition
Munition für Schusswaffen der Kategorien B und C wird nur an Berechtigte abgegeben: Waffenbesitzkarte, Waffenpass, gültige Jagdkarte oder ein Auszug aus dem Zentralen Waffenregister über den eigenen Waffenbesitz. Munition für freie Waffen, Diabolos und Schreckschusspatronen sind frei ab 18.
Auf jedem Inserat zeigt Gunfinder, ob der Artikel frei ist oder eine Berechtigung verlangt. Das hilft beim Filtern, ersetzt aber nicht die Prüfung beim Waffenhändler. Wie die abläuft: Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen?