Schreckschusswaffen (Österreich)
Schreckschuss-, Gas- und Signalpistolen verschießen keine Geschosse, sondern Knall-, Reizgas- oder Signalpatronen. In Österreich sind sie freie Waffen: Kauf, Besitz und Verkauf sind ab 18 Jahren ohne Waffendokument und ohne Registrierung erlaubt. Das gilt, solange gegen den Käufer kein Waffenverbot besteht.
Was der Käufer braucht
- Volljährigkeit, die du mit dem Ausweis prüfst
- kein Waffenverbot
- sonst nichts: keine Waffenbesitzkarte, keine Jagdkarte, keine Meldung
Verkauf zwischen Privaten
Die Übergabe ist formlos: Ausweis ansehen, Waffe übergeben oder verschicken. Ein Waffenhändler muss nicht eingebunden werden. Beim Versand gilt wie bei jeder Waffe: ungeladen, neutral verpackt, mit Unterschrift des Empfängers, Patronen getrennt. Mehr zum Versand.
Munition
Knall-, Gas- und Signalpatronen sind frei ab 18. Pyrotechnische Munition, etwa Leuchtkugeln für den Abschussbecher, fällt unter das Pyrotechnikgesetz; prüfe die Kategorie, bevor du sie anbietest.
Führen
Freie Waffen dürfen grundsätzlich mitgeführt werden, in Verbotszonen und bei bestimmten Veranstaltungen jedoch nicht. Wer eine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit zieht oder damit droht, macht sich strafbar wie mit einer echten Waffe, weil sie von einer solchen nicht zu unterscheiden ist.
Umbauten
Eine Schreckschusswaffe, die so verändert wurde, dass sie Geschosse verschießen kann, ist eine Schusswaffe und je nach Bauart Kategorie B oder sogar verboten. Verkaufe und kaufe keine veränderten Stücke.