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Versand von Waffen (Schweiz)

Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage für ein Land: Schweiz. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du einen Büchsenmacher, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

In der Schweiz darfst du eine Waffe verschicken, wenn die Berechtigung des Käufers vorher geklärt ist. Hier erfährst du, was rechtlich gilt und wie du das Paket sicher auf den Weg bringst.

Erst die Papiere, dann das Paket

Der Versand ändert nichts an den Erwerbsregeln: Bei einer Waffe mit Erwerbsschein muss dir das Original vorliegen, bevor du verschickst; bei einer Waffe mit schriftlichem Vertrag muss der Vertrag von beiden unterschrieben sein, und die Kopie geht innert 30 Tagen an deine kantonale Meldestelle. Tausche die Unterschriften vorab per Post oder lass dir den unterschriebenen Vertrag eingescannt schicken und lege dein Exemplar dem Paket bei. Details unter Waffenübergabe: so läuft sie rechtlich ab.

Was beim Transport gilt

  • Die Waffe ist ungeladen, die Magazine sind leer.
  • Munition ist Gefahrgut, wird von der Post nicht befördert und gehört nie ins Paket mit der Waffe.
  • Der Versand ist nur innerhalb der Schweiz möglich; jede Ausfuhr braucht eine Bewilligung der Zentralstelle Waffen beim Bundesamt für Polizei.

Mit der Post

Die Schweizerische Post befördert Waffen im Inland. Wähle eine Sendung mit eigenhändiger Zustellung: Dann wird das Paket nur der im Adressfeld genannten Person gegen Ausweis übergeben, nicht einem Nachbarn oder Mitbewohner. Prüfe die aktuellen Beförderungsbedingungen, sie können sich ändern. Die Alternative ist die Übergabe über einen Waffenhändler, der die Sendung für dich abwickelt.

Richtig verpacken

Die Sendung darf äußerlich keinen Hinweis auf den Inhalt geben: nie „Waffe" oder „Gewehr" auf Karton oder Etikett, lieber ein neutraler Absender. Nimm einen festen Karton, der sich nicht leicht öffnen lässt, und polstere die Waffe mit Füllmaterial aus. Passende lange Kartons gibt es beim Verpackungshändler; zur Not tut es ein festes Futteral, in Packpapier gewickelt. Ein montiertes Zielfernrohr braucht besonders sorgfältige Polsterung.

Munition und Pulver

Munition übergibst du nur persönlich, und nur an jemanden, der sie erwerben darf. Pulver und Zündhütchen sind Gefahrgut und werden von Privaten nicht verschickt. Alles zu Munition und Wiederladen.

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