Margenbesteuerung (Schweiz)
Die Margenbesteuerung ist ein Verfahren der Mehrwertsteuer nach Artikel 24a Mehrwertsteuergesetz. Sie gilt, wenn ein steuerpflichtiger Händler gebrauchte Gegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten weiterverkauft, die er ohne Vorsteuerabzug eingekauft hat, typischerweise von einer Privatperson. Die Steuer fällt dann nicht auf den ganzen Verkaufspreis an, sondern nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis: Der Händler versteuert nur seine Marge.
Für wen ist das wichtig?
- Büchsenmacher und Händler, die Waffen, Optik oder Ausrüstung von Privaten zurückkaufen und weiterverkaufen
- Käufer, die auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer finden werden
- Unternehmen als Käufer, die aus solchen Rechnungen keine Vorsteuer abziehen können
Warum steht keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung?
Bei der Margenbesteuerung darf auf der Rechnung nicht auf die Mehrwertsteuer hingewiesen werden; das ist zwingende Voraussetzung des Verfahrens. Der Händler weist also keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag aus, und der Käufer hat keinen Vorsteuerabzug.
Welche Vorteile hat die Margenbesteuerung?
- geringere Steuerlast für den Händler auf gebrauchte Artikel
- günstigere Preise für Kunden, weil nicht der volle Steuersatz auf den ganzen Preis kommt
- einfache Kalkulation beim Ankauf von Privatpersonen
Ein Beispiel
- Einkaufspreis von der Privatperson: 800 CHF
- Verkaufspreis: 1.000 CHF
- Differenz: 200 CHF, Mehrwertsteuer enthalten
- davon 8,1 % Mehrwertsteuer: 200 × 8,1 / 108,1 ≈ 14,99 CHF
Auf Gunfinder kann ein gewerblicher Verkäufer ein Inserat beim Erstellen als margenbesteuert kennzeichnen; die nach einem Sofortkauf erzeugte Rechnung verzichtet dann auf den Steuerausweis.