Munition und Wiederladen (Schweiz)
Auf Gunfinder kannst du Munition und Komponenten zum Wiederladen anbieten und kaufen. Dabei gelten besondere Regeln; hier erfährst du, worauf du als Verkäufer und als Käufer achten musst.
Munition verkaufen
Munition und Munitionsbestandteile darf nur erwerben, wer die zugehörige Waffe erwerben dürfte (Artikel 15 Waffengesetz): mindestens 18 Jahre, nicht verbeiständet, ohne einschlägigen Strafregistereintrag, ohne Gefährdungsanzeichen. Prüfe Ausweis und Alter wie beim Waffenverkauf; bei Munition für Waffen mit Erwerbsschein lass dir zeigen, dass der Käufer eine solche Waffe rechtmäßig besitzt, etwa mit seinem Erwerbsschein oder Vertrag. Ein schriftlicher Vertrag ist für Munition nicht vorgeschrieben, ein kurzer Beleg mit Kaliber und Menge für euch beide aber sinnvoll. Diabolos für Druckluftwaffen unter 7,5 Joule und Knallpatronen sind frei.
Gib im Inserat Kaliber und Laborierung genau an; so finden Interessenten dein Angebot und Missverständnisse werden vermieden.
Wiederladen: Komponenten anbieten
- Geschosse, Hülsen, Pressen und Werkzeug: frei.
- Zündhütchen: gelten als Munitionsbestandteile, Abgabe wie Munition an Berechtigte.
- Treibladungspulver und Schwarzpulver: unterliegen dem Sprengstoffrecht. Die Abgabe an Private ist auf Mengen für den Eigenbedarf an Volljährige beschränkt und kantonal unterschiedlich geregelt; informiere dich vor dem Verkauf.
Pulver und Zündhütchen sind Gefahrgut: Verschicke sie nicht als Privatperson und gib sie nur persönlich ab.
Versand
Munition ist Gefahrgut, wird von der Post nicht befördert und darf nie ins Paket mit einer Waffe. Als Privatperson übergibst du sie nur persönlich. Mehr im Leitfaden zum Versand von Waffen.
Als Käufer
Halte Ausweis und, wo nötig, den Nachweis für deine Waffe bereit und schicke lesbare Kopien auf Anfrage über den Gunfinder-Chat. So läuft die Abwicklung für beide Seiten reibungslos.