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Erbwaffen (Schweiz)

Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage für ein Land: Schweiz. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du einen Büchsenmacher, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Waffen werden oft vererbt, und die Erben stehen dann vor der Frage, was damit geschehen soll. Das Schweizer Waffengesetz lässt dafür sechs Monate Zeit (Artikel 6a): In dieser Frist beantragst du die Berechtigung oder gibst die Waffen ab.

Was gilt, wenn du eine Waffe erbst?

Mit dem Erbgang erwirbst du die Waffen, auch ohne Schein. Innert sechs Monaten nach dem Erbgang musst du:

  • für Waffen, die einen Erwerbsschein brauchen, beim kantonalen Waffenbüro einen Waffenerwerbsschein beantragen; ein einziger Schein genügt für alle Erbwaffen, dem Gesuch liegt ein Verzeichnis mit Waffenart, Hersteller, Kaliber, Bezeichnung und Nummer bei,
  • für verbotene Waffen, etwa ein Sturmgewehr mit großem Magazin oder einen Schalldämpfer, eine Ausnahmebewilligung beantragen,
  • oder die Waffen innerhalb der Frist einer berechtigten Person, einem Waffenhändler oder der Polizei übergeben.

Waffen, die mit schriftlichem Vertrag erworben werden (Jagd- und Repetiergewehre, Druckluftwaffen), darfst du behalten, wenn du die allgemeinen Voraussetzungen erfüllst; viele Kantone verlangen auch dafür eine Meldung. Frag dein Waffenbüro.

Wer entscheidet in einer Erbengemeinschaft?

Die Erbengemeinschaft bestimmt eine Person, die den Schein beantragt und das Verzeichnis unterschreibt; der Erblasser wird als veräußernde Person eingetragen. Wer die Waffen nicht will, verzichtet schriftlich.

Bis zur Entscheidung

Bewahre die Waffen sorgfältig und für Unbefugte unzugänglich auf, Munition getrennt. Transportiere sie nur ungeladen und auf direktem Weg, etwa zum Waffenbüro oder zum Händler.

Erbwaffen verkaufen

Du darfst Erbwaffen einzeln oder als Sammlung verkaufen, sobald du sie rechtmäßig besitzt. Der Verkauf läuft wie jeder Privatverkauf: Waffenerwerbsschein des Käufers oder schriftlicher Vertrag mit Meldung. Alles dazu unter Wem darf ich eine Schusswaffe verkaufen?, den Preis schätzt du mit Was ist meine Waffe wert?

Ein Verkauf ins Ausland braucht eine Ausfuhrbewilligung der Zentralstelle Waffen; für Privatpersonen lohnt sich das selten, der Weg über einen Händler ist einfacher.

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