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Appell im Hochsauerlandkreis: Rücksichtnahme im Umgang mit Hunden

Gunfinder Magazin

Im Hochsauerlandkreis rufen Stadt, Polizei und Kreis zu mehr Verantwortung im Umgang mit Hunden auf. Der Hintergrund: Eine wachsende Zahl an Vorfällen mit freilaufenden, unkontrollierten Hunden im Wald und auf Wiesen. Diese beunruhigen Wildtiere, belästigen oder verängstigen Spaziergänger und sorgen für Schäden. Erst kürzlich wurden allein im Hegering Sundern 17 gerissene Rehe gemeldet.

"Es ist ein Problem, das uns im gesamten Kreisgebiet beschäftigt", so Polizeisprecher Ludger Rath. Daher haben die Behörden beschlossen, deutlich auf die geltende Rechtslage und korrekte Verhaltensweisen hinzuweisen. Dazu wurde auch auf hilfreiche Informationsquellen wie Jagdrecht.de verwiesen, wo man genaue Informationen zum Thema erhalten kann.

Grundsätzlich dürfen Hunde an verkehrsarmen Orten in der Nähe ihrer Begleitperson frei laufen, vorausgesetzt die Aufsichtspflichten können stets erfüllt werden. Dies ändert sich jedoch, sobald Personen oder Tiere in die Nähe kommen – dann gilt Anleinpflicht. In Schutzzonen wie Kinderspielplätzen oder ausgewiesenen Naturschutzgebieten besteht ständige Leinenpflicht.

Hundebesitzer sollten auch beachten, dass im Wald von Nordrhein-Westfalen Hunde nur auf Gehwegen frei sein dürfen und dabei immer unter Kontrolle bleiben müssen.

Für sogenannte „gefährliche Hunde“ gelten strengere Regeln: Sie müssen stets angeleint und mit Maulkorb ausgestattet sein.

Verstöße können teuer werden. Bei Wilderei oder Hetzen von Wildtieren durch Hunde droht ein Bußgeld, im Wiederholungsfall sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Auch Schadenersatzforderungen vom Jagdpächter können rasch in den vierstelligen Bereich gehen.

Abschließend betonen die Behörden, dass Rücksicht und das Einhalten von Regeln ein harmonisches Miteinander in der Natur gewährleisten. „Tierschutz endet nicht beim eigenen Vierbeiner“, mahnen sie und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundebesitzer und Hundeführer.

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