Der kleine Waffenschein berechtigt zum verdeckten Führen von entsprechend zugelassenen legalen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) außerhalb befriedeten Besitztums. Die SRS-Waffen, zu deren Führen der kleine Waffenschein berechtigt, müssen von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sein und eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung des Kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des (großen) Waffenscheins, allerdings braucht der Antragsteller braucht kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Vorausgesetzt ist jedoch, dass der Antragssteller zuverlässig und persönlich geeignet ist- dies wird unter Berücksichtigung folgender Kriterien geprüft:
- Keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
- sichere Aufbewahrung der Waffe(n)
- Mindestalter 18 Jahre
- keine bestätigte Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
- körperliche und geistige Eignung
Ob die Zuverlässigkeit gegeben ist ermittelt die zuständige Behörde mithilfe der örtlichen Polizeidirektion und mit Einsicht eines Auszugs aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Außerdem wird ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und seit dem 20. Februar 2020 auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz (dazu siehe auch Waffengesetz (Deutschland)) zur Person des Antragstellers eingeholt.
Die Unzuverlässigkeit wird festgestellt, wenn der Antragsteller z. B. mit mindestens 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration im Zusammenhang mit einer Verhaltensauffälligkeit in Erscheinung tritt, bzw. mit weniger als 1,6 Promille aber unter Alkoholeinflus wiederholt verhaltensauffällig wurde.
Für den kleinen Waffenschein ist kein Sachkundenachweis erforderlich- anders als beim Waffenschein oder bei der Waffenbesitzkarte. Die zuständige Behörde hat jedem, der oben genannte Voraussetzungen erfüllt einen kleinen Waffenschein zu erteilen. Die Bearbeitung dauert, abhängig von den Behörden meist drei bis acht Wochen. Die ausstellende Behörde ist je nach Region Polizei, Landratsamt, Ordnungsamt, Kreisverwaltungsreferat oder Gemeinde.
Achtung: Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Schießen sondern nur zum Führen in der Öffentlichkeit!
Der Kleine Waffenschein ist nur in Verbindung mit gültigem Pass oder Personalausweis gültig!