Der Tactical Revolver (TR) 50 Gen2, ein robustes und leistungsstarkes Gerät, ist ideal für den MagFed-Paintball-Sport und zivile Trainingszwecke. Seine herausragenden Merkmale sind seine Zuverlässigkeit und hohe Mündungsenergie. Die 2. Generation des bewährten TR 50 bietet dank funktionaler und design-technischer Verbesserungen eine überlegene Einsatzbereitschaft.
Zu den wichtigsten Updates der 2. Generation gehören die optimierte Griffstruktur, die kontrastreiche Fiberoptik-Visierung und das innovative, werkzeuglose Quick-Piercing-System mit integriertem Druckablass. Die 12 g CO₂-Kapsel im Griff wird durch einen leichten Schlag auf die Griffunterseite aktiviert, wodurch der Revolver auch nach langer Lagerung volle Leistung garantiert.
Eine gut sichtbare und fühlbare Druckanzeige zeigt die Einsatzbereitschaft an. Nach Gebrauch kann der verbleibende Druck durch eine 90°-Drehung der Schraube auf der Griffunterseite sicher und einfach abgelassen werden.
Der TR 50 Gen2 nutzt das bewährte T4E-System, das durch eine breite Auswahl an Munition im Kaliber .50 und einen starken CO₂-Antrieb aus einer 12 g-Kapsel punktet. Ein 6-schüssiges Trommelmagazin ermöglicht den Einsatz von präzisen Precisionballs und schnelle Magazinwechsel. Dank des überarbeiteten Rahmens um die Trommelverriegelung lässt sich diese nun noch einfacher bedienen. Intuitiv platzierte Bedienelemente und ein durchdachtes Design sorgen in jeder Situation für ein sicheres Handling.
Die Abzugzüngelsicherung verhindert ungewollte Schüsse, die verlängerte Picatinny-Toprail ermöglicht die Montage von Leuchtpunktvisieren und die Picatinny-Schiene unter dem Lauf bietet Platz für weiteres Zubehör. Darüber hinaus ist der T4E TR 50 Gen2 vollständig kompatibel mit dem bisherigen umfangreichen T4E-Zubehör.
Technische Daten:
Im Lieferumfang enthalten
Ab 18 Jahren erhältlich !
CO2 Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetzt und müssen eine “F“-Kennzeichnung im Fünfeck haben. Der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist Volljährigen erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).